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ZurückDie AK begrüßt die legislativen Initiativen der Europäischen Kommission zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Aus Sicht der AK dürfen diese Initiativen nicht auf die MutterschutzRL beschränkt bleiben sondern müssen auch die ElternurlaubsRL 96/34/EG und die Gleich-behandlungs RL 2002/54/EG einschließen.
Aus Sicht der AK ist eine zeitliche Erweiterung der Schutzfrist (<em>maternity leave</em>) vor und nach einer Entbindung zwar grundsätzlich zu begrüßen, es besteht jedoch kein dringender Bedarf danach. Die Pläne des RLEntwurfs zum flexiblen Verbrauch der Schutzfrist sieht die AK skeptisch, da die vorgelegten Formulierungen keinen Schutz gegen mögliche Drucksituationen bieten, in denen zB Schwangere zur längeren Anwesenheit am Arbeitsplatz gedrängt werden. Da der Mutterschutz auch dem Schutz der Gesundheit von Schwangeren und Wöchnerinnen dient, ist es unerlässlich, im RLEntwurf vor und nach der Entbindung obligatorische Teile der Schutzfrist zu normieren.