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Die Europäische Verbraucherschutzorganisation BEUC hat gemeinsam mit ihren Mitgliedern (u.a. der Verein für Konsumenteninformation und die Bundesarbeitskammer Österreich) eine Initiative für einen Pakt zwischen den VerbraucherInnen und den zur Wahl stehenden (künftigen) Mitgliedern des Europäischen Parlaments gestartet. Damit soll sowohl auf die Wichtigkeit der EU-Wahlen für den Verbraucher als auch auf die Erwartungen der KonsumentInnen an die EU-GesetzgeberInnen aufmerksam gemacht werden.
Ziel ist es unter anderem, KonsumentInnen auf die große Bedeutung des Europäischen Parlaments bei der Rechtsetzung im Verbraucherbereich aufmerksam zu machen. Rund 85 % aller Rechtsakte werden zum Verbraucherschutz auf EU-Ebene beschlossen. Die Richtlinien und Verordnungen dazu können nur mit dem Europäischen Parlament im Rahmen des Mitentscheidungsverfahrens beschlossen werden. Die Abgeordneten des Europäischen Parlaments spielen bei der Verbrauchergesetzgebung daher eine wesentliche Rolle.

Darüber hinaus soll den EU-Abgeordneten deutlich gemacht werden, welche Auswirkungen ihre Entscheidungen auf die VerbraucherInnen heute und zukünftige Generationen haben können. Der Anstieg der Energiepreise, unverantwortliche Kreditvergabe und eine nicht nachhaltige Lebensmittelerzeugung sind hier nur drei Beispiele für die Sorgen der europäischen KonsumentInnen.

Tatsächlich werden in der kommenden Legislaturperiode wieder bedeutende Rechtsakte zum Konsumentenschutz im Europäischen Parlament verhandelt. Zum Beispiel die Richtlinie zur Harmonisierung der Verbraucherrechte, die Verordnung betreffend die Information der Verbraucher über Lebensmittel und eine Richtlinie bzw. eine Verordnung zu Arzneimittelwerbung sollen bereits im kommenden Herbst diskutiert werden.


Weiterführende Informationen:

Informationen zur Initiative über den Verbraucherpakt