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Die Europäische Kommission veröffentlichte am 5. Juli 2023 einen Verordnungsvorschlag, der neue Regelungen für Pflanzen vorsieht, die mit Hilfe Neuer Gentechnik (NGT) erzeugt werden. Die EU-Kommission teilt NGT-Pflanzen in zwei Kategorien mit unterschiedlichen Anforderungen ein. Pflanzen der NGT-Kategorie 1 werden wie konventionell gezüchtete Pflanzen eingestuft. Für diese Kategorie gibt es laut Verordnungsentwurf keine Risikobewertung für die menschliche Gesundheit und die Umwelt, keine Kennzeichnung für Konsument:innen als gentechnisch veränderter Organismus, keine Rückverfolgbarkeit der Gentechnik entlang der Wertschöpfungskette und keine Nachweisverfahren.

 

Angesichts der massiven Folgen für Konsument:innen und Produzent:innen kommt die AK zum Schluss, dass der vorliegende Entwurf der Kommission, der zur Deregulierung im Bereich von NGT-Pflanzen führt, einer grundlegenden und umfassenden Überarbeitung bedarf. Das Europäische Parlament und der Rat sind nun aufgerufen, im Interesse der Konsument:innen diesen Vorschlag wesentlich nachzubessern, um bestehende Konsument:innenrechte nicht zu untergraben.

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Iris Strutzmann

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Florian Wukovitsch (Brussels office)

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