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Diesen Donnerstag sollte das Freihandelsabkommen der EU mit Kanada unterschrieben werden. Doch Belgien konnte das nicht, da zwei seiner Regionen ihre Zustimmung verweigerten und erst Donnerstagmittag eine Einigung erzielt wurde. Weil für den Vertrag aber die Einstimmigkeit aller EU-Mitglieder notwendig ist, musste die Unterzeichnung auf unbestimmte Zeit verschoben werden. Es bleibt zu hoffen, dass mit den Verhandlungen auch die von der AK kritisierten Probleme gelöst werden können.

CETA, das umstrittene Freihandelsabkommen der EU mit Kanada, sollte am Donnerstag, dem 27. Oktober, unterzeichnet werden. Geplant war ein Gipfel mit dem kanadischen Premierminister Justin Trudeau. Daraufhin sollte das Europäische Parlament über den Vertrag abstimmen und die vorläufige Anwendung des Abkommens einleiten, bis die nationalen Parlamente der EU-Mitgliedsstaaten es ratifiziert hätten. Doch es kam anders: Die belgische Regierung sah sich nicht im Stande, es zu unterschreiben. Mittwochabend hatten daher Vertreter der kanadischen Regierung ihre Teilnahme abgesagt.

Weitere Verhandlungen nötig

Inzwischen liefen die innerbelgischen Verhandlungen weiter. Denn in Belgien ist der Föderalismus besonders ausgeprägt und die Regionen haben weitgehende Mitspracherechte, auch bei internationalen Verträgen. Das bedeutet, dass die Ablehnung des französischsprachigen Walloniens und der Region Brüssel-Hauptstadt es der belgischen Regierung unmöglich machte zu unterschreiben. Schon seit letzter Woche wurde intensiv verhandelt, erst mit der EU-Kommission, dann mit Kanada und schließlich innerhalb Belgiens und seiner Regionen. Dabei wurden laut Presseberichten auch Fortschritte erzielt, doch gingen die VerhandlerInnen am Mittwochabend schließlich ohne Ergebnisse auseinander. Damit ist das Abkommen allerdings nicht vom Tisch: Es wurde weiterhin verhandelt und die kanadische Handelsministerin Chrystia Freeland erklärte, Kanada sei zur Unterschrift bereit, sobald es die EU sei. Das könnte nun der Fall sein, nachdem Donnerstagmittag schließlich eine Einigung innerhalb Belgiens erzielt werden konnte. Was diese genau umfasst und ob dieser wiederum die Kommission, die anderen EU-Mitgliedsstaaten sowie Kanada zustimmen können, ist allerdings derzeit nicht absehbar.

AK sieht weiter Verbesserungsbedarf

Ebenso ist noch nicht klar, ob damit substanzielle Verbesserungen an CETA erzielt werden konnten. Denn auch nach den bisherigen Verbesserungen und Zusatzerklärungen bleiben essenzielle Probleme bestehen. So ist etwa die öffentliche Daseinsvorsorge aus Sicht der AK nicht ausreichend aus der Liberalisierung ausgenommen und die vorgesehene Kooperation bei Regulierungen birgt das Risiko des Abbaus von Schutzstandards für Umwelt, KonsumentInnen und ArbeitnehmerInnen. Ein wesentlicher Kritikpunkt sind darüber hinaus – trotz Verbesserungen – die Schiedsgerichte für InvestorInnen. AK-Präsident Rudi Kaske sagte dazu: „In demokratischen Rechtsstaaten wie Österreich und Kanada kann man sich auf die staatlichen Gerichte verlassen. Auch braucht es keine Sonderrechte für Investoren.“

Weiterführende Informationen:

Presseaussendung: „Kaske: ‚Wir bleiben CETA-kritisch'“

AK-Studie „Assess CETA“

AK-Studie „Die Auswirkungen des CETA auf die rechtlichen Rahmenbedingungen für Dienstleistungen der Daseinsvorsorge in Österreich“

Broschüren zu CETA von AK, DGB und ÖGB