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Diese Woche legte die EU-Kommission eine Mitteilung vor, in der sie die wichtigsten Erfolge der Jugendgarantie und der Beschäftigungsinitiative (YEI) für junge Menschen seit deren Start 2013 darstellte. Angesichts gewisser Fortschritte hat die Kommission vorgeschlagen, die Initiative weiterzuführen und weitere Haushaltsmittel in der Höhe von 1 Mrd. EUR für die YEI bereitzustellen, die mit einer weiteren Milliarde aus dem Europäischen Sozialfonds aufgestockt wird. Die Aufstockung ist aus Sicht der AK jedoch nicht ausreichend hoch, sie müsste mindestens 6 Milliarden betragen. Auch die Bedingungen für die Inanspruchnahme der Fördermittel, die erst ab einer Jugendarbeitslosigkeit von über 25 Prozent greifen, müssen, so AK-Präsident Kaske, gelockert werden.

Arbeitsmarktsituation junger Menschen in der EU hat sich seit 2013 insgesamt günstiger entwickelt als erwartet

Es stimmt, dass in den letzten Jahren Fortschritte erzielt wurden und die Jugendarbeitslosigkeit zwar nach wie vor in vielen Mitgliedstaaten ein gravierendes Problem ist, die Arbeitsmarktsituation junger Menschen in der EU sich aber seit 2013 insgesamt günstiger entwickelt hat als erwartet. Die Zahl der arbeitslosen jungen Menschen in der EU ist seit 2013 insgesamt um 1,4 Millionen zurückgegangen. Dies ist tatschlich zu einem Großteil auf die Initiative der EU zurückzuführen, die 2013 auf österreichische Initiative hin eine Jugendgarantie vorgeschlagen und auch angenommen hat. Damit soll garantiert werden,
dass allen jungen Menschen innerhalb eines Zeitraums von vier Monaten, nachdem sie arbeitslos werden oder die Schule verlassen, eine hochwertige Arbeitsstelle oder Weiterbildungsmaßnahme
oder ein hochwertiger Ausbildungs- oder Praktikumsplatz angeboten wird. Die gleichzeitig initiierte Beschäftigungsinitiative für junge Menschen ist das Hauptförderprogramm der EU zur Finanzierung der Jugendgarantiemaßnahmen. Dabei sollen insbesondere Regionen unterstützt werden, in denen die Jugendarbeitslosigkeit über 25 % liegt.

Vier Millionen Jugendliche warten vergebens auf eine Chance auf Ausbildung und Beschäftigung

Die AK hat immer davor gewarnt, dass durch die hohe Jugendarbeitslosigkeit in Europa eine Generation der verlorenen Chancen droht. Die EU hat mit der europäischen Jugendgarantie und der Jugendbeschäftigungsinitiative spät aber doch reagiert, meinte AK-Präsident Kaske. Die jetzt von der EU-Kommission angekündigte Weiterführung sei daher nur eine logische Folge, denn es gibt noch immer viel zu viele Jugendliche in Europa, nämlich über vier Millionen, die vergebens auf eine Chance auf Ausbildung und Beschäftigung warten. Aber für die Fortführung muss auch die ausreichende Finanzierung sichergestellt werden. Die AK-ExpertInnen schätzen den Mittelbedarf für die Fortführung für die Jahre 2017 bis 2020 auf rund sechs Milliarden Euro. Die Bedingungen für die Inanspruchnahme der Fördermittel müssen daher erleichtert werden. Erst bei einer regionalen Jugendarbeitslosigkeit von über 25 Prozent mit gezielten Maßnahmen zu beginnen, ist viel zu spät, so der AK-Präsident. Daher muss der Zugang zu den Beschäftigungsinitiativen bereits ab einer Jugendarbeitslosigkeit von zehn Prozent ermöglicht werden. Auch in Österreich ist die Jugendarbeitslosigkeit gestiegen. Mit der eingeführten Ausbildungspflicht ist ein wichtiger Schritt zur Bekämpfung gesetzt worden. Die Maßnahmen sind aber kostspielig, daher wäre es aus Sicht der AK angemessen, wenn zusätzliche EU-Mittel dafür eingesetzt werden.

Weiterführende Informationen:

AK Presseaussendung

EU-Kommissionsbericht: Fortschritte bei der Jugendgarantie und der Beschäftigungsinitiative für junge Menschen