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Diese Woche nahm das EU-Parlament eine Resolution an, in der gefordert wird, Flüchtlingen und AsylwerberInnen einen tatsächlichen Zugang zu Wohnraum, Gesundheitsversorgung, Bildung, Sozialschutz und zum Arbeitsmarkt zu ermöglichen. Gleichzeitig wurde die Schaffung von Sonderarbeitsmärkten für Flüchtlinge abgelehnt. Um die geforderten Maßnahmen umzusetzen muss rasch gehandelt und investiert werden. Daher einigte man sich z.B. auf die Forderung, den Mindestanteil des Europäischen Sozialfonds (ESF) auf 25 Prozent des Kohäsionsbudgets zu erhöhen. Leider sprach man sich gegen eine von der AK erhobene Forderung aus, eine eigene EU-weite Beschäftigungsinitiative zur Integration zu schaffen.

Mitgliedstaaten müssen für die schnelle und vollständige Integration von Flüchtlingen in den Arbeitsmarkt und ihre soziale Inklusion Sorge tragen

Aus den Forderungen des EU-Parlaments ist klar abzulesen, dass es primär die Mitgliedstaaten sind, die nun in der Pflicht stehen und sich um die Integration von Flüchtlingen kümmern müssen. Aber auch die EU-Kommission wird aufgefordert, sich intensiver darum zu bemühen, dass Flüchtlinge und AsylwerberInnen effektiven Zugang zum Arbeitsmarkt erhalten, indem sie insbesondere sicherstellt, dass die Mitgliedstaaten nicht zu restriktive Bedingungen für den Zugang zu Beschäftigung vorschreiben, die den Zugang zu Beschäftigung unverhältnismäßig erschweren. Das wichtigste Anliegen des Parlaments ist es jedoch, auch mehr finanzielle Mittel für die Integration in den Arbeitsmarkt freizumachen. Daher fordert das EP, dass die EU-Kommission bei der Überarbeitung des mehrjährigen Finanzrahmens (MFR) die Einführung eines Mindestanteils von 25 % der für die Kohäsionspolitik vorgesehenen Haushaltsmittel für den Europäischen Sozialfonds in Erwägung ziehen soll, um langfristig geeignete Ressourcen für die Integration von Flüchtlingen in den Arbeitsmarkt sicherzustellen. Dies entspricht zwar auch teilweise der Forderung der Arbeiterkammer, jedoch wäre es noch besser gewesen, wenn man sich gleich dafür ausgesprochen hätte, dass der Europäische Sozialfonds um weitere 10 Milliarden Euro aufgestockt wird. Denn sonst könnte die Gefahr bestehen, dass man zwar mehr Geld für die Integration freimacht, jedoch nur durch das Umschichten innerhalb des Budgetrahmens und es so an anderen Stellen zu Kürzungen kommen kann.

Die nationalen Mindestlöhne gelten für alle

Ein weiterer wichtiger Punkt bei der Integration der Flüchtlinge in den Arbeitsmarkt setzt voraus, dass bei der Bezahlung keine Unterscheidung getroffen werden darf und daher die nationalen Mindestlöhne für alle gelten. Wenn dem nicht so wäre, würde es zu Lohnwettbewerb und Sozialdumping zwischen lokalen und neuankommenden ArbeitnehmerInnen kommen. Die Forderungen des EU-Parlaments stehen nun fest und werden hoffentlich von den relevanten EntscheidungsträgerInnen so rasch wie möglich umgesetzt.

Weiterführende Informationen:

Angenommener Bericht des EU-Parlaments zum Thema „Flüchtlinge – soziale Inklusion und Integration in den Arbeitsmarkt“