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Diesen Dienstag wurde im Europäischen Parlament den neuen Typengenehmigungsvorschriften und Emissionsgrenzwerten für nicht für den Straßenverkehr bestimmten mobilen Maschinen und Geräten (NRMM) zugestimmt. Die Implementierung der neuen Verordnung ab 2018 wird zwar zu einer gesünderen Luft beitragen, die AK hätte sich jedoch mehr Ehrgeiz vor allem zu Gunsten der betroffenen ArbeitnehmerInnen gewünscht.

Abgase von NRMM (oder NSBMMG – nicht für den Straßenverkehr bestimmte mobile Maschinen und Geräte) sind eine weithin unterschätzte Gefahr für die Gesundheit und Umwelt in Europa. Dazu zählen Motoren in Rasenmähern, Dieselloks, Binnenschiffen, Bulldozern, Bau- und Erntemaschinen uvm. Sie verursachen 15% aller Stickoxid- und 5% aller Partikelemissionen in der EU. Laut Europäischer Umweltagentur sind rund 400.000 vorzeitige Todesfälle auf die Folgen von Luftverschmutzung zurückzuführen. Das Europäische Parlament (EP) hat am 5. Juli 2016 dem Kompromiss mit dem Rat zu neuen Typengenehmigungsvorschriften und Emissionsgrenzwerten zugestimmt. Berichterstatterin Elisabetta Gardini (EVP) betonte generell die Notwendigkeit strengerer Grenzwerte, aber auch, dass darauf geachtet wurde, dass die Industrie die Anforderungen in kurzer Zeit erfüllen könne. Die neue Verordnung betrifft im Vergleich zur alten EU-Richtlinie mehr Motorkategorien, strafft im Wesentlichen die Verwaltungsverfahren und verbessert die Marktüberwachung.

Eine Verbesserung, aber nicht ehrgeizig genug

Abgase betreffen nicht nur die Umwelt. Die AK hatte im EU-Gesetzgebungsverfahren auf den ArbeitnehmerInnenschutz-Aspekt dieser Verordnung hingewiesen. ArbeitnehmerInnen, die in unmittelbarer Nähe von Abgassträngen dieser Motoren arbeiten, sind einem hohen Gesundheitsrisiko (v.a. Krebsgefahr durch Dieselabgase) ausgeliefert. Während sich vor allem Abgeordnete der S&D-Fraktion für strengere Regeln (z.B. Nachrüstung von alten Motoren) einsetzten, wurde dies von anderen Fraktionen (EVP, EKR) verwässert. Der Kompromiss schreibt aber erstmalig eine Dieselpartikelfilterpflicht z.B. für neue Baumaschinen verbindlich vor und wurde in der Plenarabstimmung mit 623 Stimmen angenommen.

Weiterführende Informationen:

AK Europa Positionspapier: VO-Vorschlag über Emissionsgrenzwerte und Typengenehmigung für Verbrennungsmotoren für nicht für den Straßenverkehr bestimmte mobile Maschinen und Geräte

AK Europa: VO-Vorschlag über Emissionsgrenzwerte und Typengenehmigung für Verbrennungsmotoren für NRMM