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ZurückEmpfehlungen der Kommission
Unter dem Begriff „partizipative Wirtschaft“ versteht man jenes Geschäftsmodell, bei dem auf Online Tauschplattformen Güter und Dienstleistungen auf temporäre Zeit gehandelt werden. Die Kommission schlug in wenigen Bereichen folgende Empfehlungen vor, wie die Mitgliedsstaaten geltendes EU-Recht auf diesen Wirtschaftszweig anwenden können:
- Marktzugang: Einschränkungen oder Verbote für DienstleistungsanbieterInnen sind nur dann zulässig, wenn diese verhältnismäßig sind. Onlineplattformen sind von Markthürden vollkommen auszuschließen.
- Verantwortlichkeit: Von der Haftung von Informationen sind Onlineplattformen genauso auszunehmen, es sei denn sie bieten selbst Dienstleistungen an. Gegen gesetzeswidrige Onlineinhalte vorzugehen basiert auf freiwilliger Basis.
- KonsumentInnenschutz: Mitgliedstaaten sollen den höchsten Standard bewahren, ohne dabei unverhältnismäßige Hürden für Private zu erzeugen.
- Besteuerung: Onlineplattformen und DienstleistungsanbieterInnen sind dazu verpflichtet Steuern zu zahlen. Sie werden dazu aufgefordert mit den zuständigen Behörden zu kooperieren.
Standpunkt der Arbeiterkammer
Die AK hat bereits in ihrem Positionspapier zur Binnenmarktstrategie 2015 auf die partizipative Wirtschaft Stellung bezogen. Da die neuen e-commerce Firmen im Gegensatz zu herkömmlichen Geschäftsmodellen einen unfairen Wettbewerbsvorteil genießen und damit hohe Marktanteile generieren können und ebenfalls viele Fragen, unter anderem bezüglich arbeitsrechtlich relevanten Themen, offenbleiben, braucht es einen klaren Rechtsrahmen für diesen neuen Wirtschaftszweig.
Weiterführende Informationen:
Mitteilung der Kommission (nur in Englisch verfügbar)