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Dass einige Unternehmen Schlupflöcher in den unterschiedlichen nationalen Steuersystemen ausnutzen, um ihre Steuerbemessungsgrundlage zu minimieren, ist spätestens seit den Enthüllungen der Luxemburg-Leaks oder der Panama Papers bekannt. Sechs Maßnahmen, die gegen diese Praktiken vorgehen sollen, sind Bestandteil einer Richtlinie der Kommission. Dieser Entwurf stand nun im Ausschuss für Wirtschaft und Währung zur Debatte und Abstimmung. Dabei fordert eine knappe Mehrheit strengere Regeln als von der Kommission vorgeschlagen.

Kommissionsvorschlag

Nachdem der zuständige Ausschuss und das Plenum des Europäischen Parlaments die Richtlinie zur Verpflichtung zum automatischen Austausch von Informationen im Bereich der Besteuerung verabschiedet haben, diskutierte und stimmte man diese Woche im Ausschuss für Wirtschaft und Währung über den zweiten Teil des Anti-Steuervermeidungspraktiken-Pakets ab. Inhalt dieser Richtlinie sind folgende Punkte:

  1. Unternehmen sollen nur noch die Möglichkeit haben Zinsen bis zu einer bestimmten Höhe von ihrer Steuerbemessungsgrundlage abzuziehen;
  2. der Wegzug von Standorten und/oder Vermögenswerten in Niedrig-Steuerländer soll mit einer angemessenen Steuer belegt werden;
  3. im Ausland generiertes Einkommen soll besteuert werden, wenn der zuvor gesetzte Steuersatz im anderen Land einen bestimmten Prozentsatz unterschreitet;
  4. allgemeine Vorschriften zur Verhinderung von Missbrauch von Gesetzen sollen eingeführt werden;
  5. Vorschriften für beherrschte ausländische Unternehmen;
  6. eine Rahmenregelung für das Vorgehen gegen hybride Gestaltungen soll eingeführt werden, damit ersichtlich wird, welche Gesetzgebung für die Besteuerung zuständig ist.

Breite Mehrheit im Ausschuss?

Der zuständige Berichterstatter der S&D Fraktion sieht ein wesentliches Problem im unfairem Steuerwettbewerb zwischen den Mitgliedsstaaten. Er betonte, dass die Harmonisierung der europäischen Steuerpolitik Priorität hat. Dazu zählen Maßnahmen wie eine einheitliche Körperschaftssteuerbemessungsgrundlage. Unternehmen sollen Steuern dort zahlen, wo sie Profit machen. Die Abschreibungsmöglichkeit bei Zinsen sollte auf 20 Prozent reduziert werden und auf einen Zeitraum von fünf Jahren limitiert werden, Transferpreise innerhalb der Unternehmen dürfen nicht missbraucht werden, eine schwarze Liste der Steuerparadiese soll eingeführt werden und die Switch-Over Klausel sollte bei einem Wert von 15 % liegen. Unterstützung kam von den Grünen und GUE Fraktionen.

Vertreter der EVP und EKR Fraktionen kritisierten hingegen, dass der Bericht und die damit verbundenen Vorschläge den Rahmen des OECD Abkommens überschreiten. Wichtige Punkte und Kompromisse werden keine deutliche Mehrheit haben, wenn die geforderten Schwellenwerte nicht überarbeitet werden. Darüber hinaus warfen sie dem Berichterstatter vor, mit seinen Vorschlägen die Steuern für Unternehmen zu erhöhen.

Abstimmung

Der Bericht und der Gesetzestext mit den beschlossenen Abänderungsanträgen wurden knapp mehrheitlich beschlossen und wurden dem Rat der Europäischen Union weitergeleitet.

Rat der Europäischen Union noch uneinig über Kommissionsvorschlag!

Im Gegensatz zum EP, haben sich manche zuständigen MinisterInnen unzufrieden mit einigen Punkten im Vorschlag der Kommission gezeigt. Obwohl ein Kompromissvorschlag bereits auf dem Tisch lag, äußerten einige Mitgliedsstaaten Bedenken bezüglich der Regelungen von beherrschten ausländischen Unternehmen (Gewinne ausländischer Tochterunternehmen werden dem inländischem Unternehmen hinzugerechnet) und Zinsbeschränkungen. Da Einstimmigkeit notwendig ist, wünschten einige MinisterInnen zusätzliche Zeit zum Verhandeln.

Weiterführende Informationen:

Ausschussdokumente

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