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Praktisch in letzter Sekunde haben elf Mitgliedstaaten von der Möglichkeit einer „gelben Karte“ gegen den neuen Vorschlag zur Entsenderichtlinie Gebrauch gemacht und sie damit blockiert. Fast alle stellen sie sich gegen das Prinzip des gleichen Lohns für gleiche Arbeit am gleichen Ort und fordern, dass die EU-Kommission ihren Vorschlag zurückzieht. Es mag nicht überraschen, dass sich unter den elf Mitgliedstaaten zehn aus Osteuropa befinden. Nun ist die EU-Kommission am Zug, sie muss ihren eigenen Vorschlag überprüfen und kann dann auf der Grundlage der Überprüfung beschließen, an dem Entwurf festzuhalten, ihn zu ändern oder ihn zurückzuziehen.

Gelbe Karte bringt Sand ins Getriebe des Gesetzwerdungsprozesses

Anfang März stellte die EU-Kommission ihren neuen Entwurf zur Entsenderichtlinie vor. Unter anderem wollte man damit erreichen, dass der Grundsatz des gleichen Arbeitsentgelts für die gleiche Arbeit am gleichen Ort endlich Wirklichkeit wird. Doch bei näherer Betrachtung des Vorschlages war schnell zu erkennen, dass der Grundsatz nur „gefördert“, jedoch nicht festgeschrieben wurde. Aber auch das ging einigen Mitgliedstaaten zu weit. So formierte sich gleich heftiger Widerstand aus Polen und Rumänien, die die unterschiedlichen Lohnniveaus, und damit ihren Wettbewerbsvorteil nicht aufgeben wollten, denn gerade von dem profitierten in den letzten Jahren ihre Unternehmen. Ihr erklärtes Ziel war es somit, Sand ins Getriebe des Gesetzwerdungsprozesses zu bringen. Eine erste Möglichkeit bietet dabei der Mechanismus der „gelben Karte“, die die Mitgliedstaaten zücken können. Dafür müssen die nationalen Parlamente eine begründete Stellungnahme innerhalb von 8 Wochen nach dem Vorschlag abgeben, wenn sie der Meinung sind, dass der Entwurf eines EU-Gesetzgebungsakts ihres Erachtens nicht mit dem Subsidiaritätsprinzip vereinbar ist. Sprich, ob ein Vorgehen auf EU-Ebene angesichts der nationalen, regionalen oder lokalen Handlungsmöglichkeiten wirklich gerechtfertigt ist. Am 10. Mai lief die Frist aus und in praktisch letzter Sekunde brachten drei der elf Mitgliedstaaten ihre „gelbe Karte“ ein und äußersten sich dahingehend, dass die von der EU-Kommission vorgeschlagenen Regeln besser „zu Hause“ getroffen werden können. Nun, da das Verfahren der „gelben Karte“ ausgelöst wurde, muss die Kommission ihren eigenen Vorschlag überprüfen. Auf der Grundlage der Überprüfung kann sie dann beschließen, an dem Entwurf festzuhalten, ihn zu ändern oder ihn zurückzuziehen. Der Ausgang ist völlig offen.

Die 11 Mitgliedstaaten reichen nicht aus, um den Vorschlag im Rat zu blockieren

Erste Reaktionen aus dem EU-Parlament gibt es bereits. So sprach sich der Vorsitzende des Beschäftigungsausschusses, Thomas Händel, klar für die Beibehaltung des Vorschlages aus und will ihn sogar um einige Elemente erweitern, wie zum Beispiel im Kampf gegen den Missbrauch sowie um das klare Bekenntnis zum Prinzip gleicher Lohn für gleiche Arbeit am gleichen Ort für alle ArbeitnehmerInnen. Interessant ist, dass die elf Mitgliedstaaten (Bulgarien, Kroatien, Tschechien, Dänemark, Lettland, Litauen, Polen, Rumänien, Ungarn, Polen und die Slowakei) aber nicht ausreichen, um nötigenfalls den Vorschlag auf Ratsebene zu blockieren. Das bringt die Hoffnung mit sich, dass der auch aus Sicht der Arbeiterkammer verbesserungswürdige Vorschlag noch im Sinne der ArbeitnehmerInnen ergänzt wird, damit die bis dato bestehenden Wettbewerbsverzerrungen beendet werden.