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Nachdem der Ausschuss „Wirtschaft und Währung“ und der Sonderausschuss „Steuervorbescheide und andere Maßnahmen ähnlicher Art oder Wirkung“ sich mit dem Vorschlag der Kommission über die Verpflichtung zum automatischen Austausch von Informationen im Bereich der Besteuerung in den letzten Wochen intensiv auseinandersetzten, stimmte das Plenum des Europäischen Parla-ments diese Woche über diesen Entwurf ab.

Vorschlag der Kommission

Die Richtlinie ist eine Änderung der Richtlinie 2011/16/EU und orientiert sich an dem Aktionsplan 13 des OECD Abkommens gegen BEPS (die Verminderung der Steuerbemessungsgrundlage und das grenzüberschreitende Verschieben von Gewinnen). Ein automatischer Informationsaustausch soll zwischen den Steuerbehörden jener Länder, in denen die Unternehmen wirtschaftlich tätig sind, eingerichtet werden. Diese Informationen bestehen aus: Umsatz, Profit vor Steuer, gezahlte Einkommenssteuer, Anzahl an MitarbeiterInnen, Grundkapital, Gewinnrücklagen, wirtschaftliche Aktivitäten und Sachanlagen. Betroffen sind Unternehmen mit einem Umsatz von über 750 Millionen Euro. Der Öffentlichkeit werden diese Daten nicht zugänglich gemacht. Die Richtlinie soll am 01.01.2017 in Kraft treten.

Mehr Kompetenzen für die Kommission?

Der zuständige Berichterstatter Rosati von der Europäischen Volkspartei berichtete bei einer ersten Aussprache über die beschlossenen Abänderungsanträge im Ausschuss für Wirtschaft und Währung. Durch diese Änderungen soll die Kommission die Möglichkeit haben den Informationsaustausch kontrollieren zu können, im Falle von staatlichen Beihilfen bei Steuerausnahmen Zugang zu Informationen zu bekommen und Berichte über die Resultate, die erreicht worden sind, zu verfassen. Manche Abgeordneten kritisierten, dass einerseits die Informationen der Öffentlichkeit nicht zugänglich gemacht werden und andererseits nur ein Bruchteil der Unternehmen davon betroffen ist, da der Schwellenwert bei einem Umsatz ab 750 Millionen Euro festgesetzt wurde. Entsprechende Vorschläge der S&D Fraktion für mehr Transparenz und die Senkung der Schwelle auf einen Wert von über 40 Millionen Euro (20.000 Unternehmen wären dann zusätzlich verpflichtet) wurden im Ausschuss abgelehnt.

Kommissar Moscovici hielt hingegen fest, dass die Kommission keine Zuständigkeit für Steuerfragen besitzt und der gewünschte Austausch zwischen seiner Institution und den Steuerbehörden nicht mit dem OECD Abkommen vereinbar ist. Des Weiteren sei eine Richtlinie über die Verwaltungszusammenarbeit schon in Kraft, die einen solchen Informationsaustausch regelt.

Abstimmung und Zukunft

Das Europäische Parlament nahm den Entwurf mit den entsprechenden Abänderungsanträgen mit 567 Stimmen dafür, 30 Stimmen dagegen und 53 Enthaltungen mehrheitlich an.

Weitere Informationen:

Vorschlag der Kommission

Aktionsplan 13