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Letzten Monat startete als Reaktion auf den VW-Abgasskandal ein Untersuchungsausschuss im EU-Parlament. Dieser soll klären, welche Versäumnisse welche AkteurIn zu verantworten hat. Und das ist gar nicht so einfach, so liegt der Hund vor allem im System begraben, das nun jetzt selbst nach Aufklärung sucht.

AK EUROPA berichtete bereits über die diesjährigen legislativen Vorschläge der EU-Kommission bezüglich der Emissionsgrenzen und diskutierte die Kluft zwischen den HerstellerInnenangaben und Realemissionen in einem mit dem ÖGB-Europabüro und BEUC veranstalteten Event.

Nun befassen sich die 90 MEPs des Untersuchungsausschusses ein Jahr lang mit dem Thema und sollen dabei unter anderem mögliche Versäumnisse der nationalen Behörden und der EU-Kommission evaluieren. Nach sechs Monaten wird ein erster Zwischenbericht vorliegen, spätestens Anfang 2017 ein Endbericht. So werden in den nächsten Monaten in Blöcken unterschiedliche AkteurInnen angehört. Der Ausschuss starte zu allererst mit einem Austausch mit den Zuständigen der Generaldirektionen der Europäischen Kommission, hört nun technische ExpertInnen und Sachverständige zum Thema Emissionen unter echten Fahrbedingungen an. Darauf folgen Anhörungen mit QualitätsexpertInnen, anschließend US-amerikanische ExpertInnen und danach Mitglieder der Kommission, der Automobilbranche und schlussendlich die KommissarInnen.

US-Behörden haben gehandelt.

Im Zentrum des Interesses der Ausschussmitglieder stand derweil unter anderem die Frage, warum der Skandal in den USA und nicht in der EU aufgedeckt wurde. Das wird vor allem damit beantwortet, dass die USA systematisch anders vorgehen. Die Zuständigen verwiesen außerdem darauf, dass dort NGOs die Affäre aufdeckten – so darf man aber nicht vergessen, dass aber die Behörden auf die Hinweise der NGOs reagiert haben. Ganz im Gegensatz zu den Stellen in der EU. Tatsächlich ist die Kluft zwischen den Angaben keine Neuigkeit. Die Ergebnisse liegen schon lange vor, sind sogar öffentlich zugänglich, aber so richtig Maßnahmen ergriffen hat niemand.

Wer hätte handeln sollen?

Das kann man vor allem darauf zurückführen, dass das System schlicht nicht gut geregelt ist. So spielen sich alle Beteiligten den Ball der Schuld gegenseitig zu: Die Kommission habe kein Überwachungsmandat, die Mitgliedsstaaten hätten eingreifen sollen, schließlich wurden sie darüber informiert. Andererseits besteht für die Mitgliedsstaaten keine Überprüfungspflicht und generell erschwert das Typisierungssystem die Kontrolle bzw. das Eingreifen. Also rollt somit der Ball zu den EU-Institutionen, die schließlich für diese verwässerte Gesetzgebung verantwortlich sind. Dazu zählt jedoch auch das EU-Parlament, das aber gleichzeitig den Untersuchungsausschuss stellt. Weiters wurde nie erwähnt, dass Zuständige von Mitgliedsstaaten eingeladen werden, wobei die meisten Angehörten auf diese verwiesen.

Betreffend der Schummelsoftware wird von Stellen, wie der Gemeinsamen Forschungsstelle der Kommission behauptet, dass es nie Anhaltspunkte darauf gab und dass es nur sehr schwer möglich sei, einen solchen Einsatz zu beweisen. Andere Institute weisen jedoch seit Jahren auf deren Verwendung hin. Dass es sich hier um ein sehr technisches Thema handelt, trägt auch nicht unbedingt zur Produktivität des Ausschusses bei.

Der Spagat zwischen Umwelt-/KonsumentInnenschutz und der Befürchtung möglicher Arbeitsplatzverluste in der Automobilbranche scheint sich nun immer weiter zu verbreiten. Wichtig ist, dass in Zukunft die Gesetzgebung so gestaltet wird, dass es klare Zuständigkeiten gibt, wer wann welche Maßnahmen ergreifen MUSS. Weiter müssen dringend Schlupflöcher beseitigt werden, die solche Skandale möglich machen. KonsumentInnen haben ein Recht auf korrekte HerstellerInnen-Information und selbstverständlich auf saubere Luft zum Schutz ihrer Gesundheit.

Weiterführende Informationen:

AK WIEN: Studie Pkw-Emissionen zwischen Norm- und Realverbrauch

AK EUROPA: Welche Abgastest folgen nach dem VW-Skandal?