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Das Europäische Parlament hat mit seiner Abstimmung über einen Teil des von der Europäischen Kommission vorgelegten Anti-Steuervermeidungspakets einen weiteren Schritt in Richtung mehr Steuertransparenz getan. Damit liegt es nun am Rat, die letzte Hürde für den automatischen Infor-mationsaustausch zu nehmen.

Inhalt der Abstimmung

Nachdem die Kommission ihre Maßnahmen gegen aggressive Steuerplanung im Jänner präsentierte, stimmte der zuständige Ausschuss im Europäischen Parlament bereits wenige Monate später über den Vorschlag zum länderspezifischen automatischen Informationsaustausch ab. Diese Überarbeitung der Richtlinie 2011/16/EU sieht vor, dass steuerspezifische Informationen zwischen Steuerbehörden in jenen Mitgliedstaaten ausgetauscht werden, in denen das Mutter- oder die Tochterunternehmen wirtschaftlich tätig sind. Außerdem orientiert sie sich an der Aktion 13 des OECD BEPS Programms.

Rolle des Europäischen Parlaments

Jedoch übernimmt das Europäische Parlament in diesem Fall nur eine beratende Rolle. Die endgültige Entscheidung, ob der Gesetzestext in Kraft tritt, muss im Rat getroffen werden, der voraussichtlich im Mai tagen wird. Der zuständige Berichterstatter führte aus, dass man sich innerhalb des Ausschusses auf 10 Kompromissanträge einigen konnte. Dabei wurde über zwei Bereiche der Richtlinie intensiv diskutiert, da es hier unterschiedliche Ansichten gibt.

1. Wie viele Unternehmen werden zu mehr Transparenz verpflichtet?

Von der Richtlinie sind nur jene Unternehmen betroffen, die einen globalen Umsatz von über 750 Millionen Euro aufweisen. Diese Schwelle wurde von einigen Abgeordneten als zu hoch betrachtet, der Berichterstatter hingegen hielt fest, dass diese in Übereinstimmung mit den anderen OECD Staaten ist.

2. Transparenz?

Die Informationen, die im Rahmen des automatischen Informationsaustausches geteilt werden, werden der Öffentlichkeit nicht zugänglich gemacht. Auch hier gab es unterschiedliche Ansichten. Die Kommission, die deshalb mehrfach kritisiert wurde, präsentierte im April 2016 eine Überarbeitung, in der die Öffentlichkeit Zugang zu einem Teilbereich der Informationen erhält (ausgenommen sind Informationen aus Drittländern – diese werden nur in aggregierter Form veröffentlicht).

Die Berichterstatterin der S&D Fraktion betonte außerdem, dass der automatische Informationsaustausch nicht nur zwischen jenen Ländern stattfinden soll, in denen die Unternehmen ihre Niederlassungen haben, sondern zwischen allen Mitgliedsstaaten.

Abstimmung

Der Entwurf wurde mit wenigen Abänderungsanträgen mehrheitlich und ohne Gegenstimmen angenommen. Die überarbeitete Version gibt der Kommission mehr Kompetenzen im Bereich von länderspezifischen Berichten. Sie wird dazu aufgefordert, diese Informationen in den Berichten zu veröffentlichen, wenn sie keine Gefahr für die Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens sieht. Außerdem soll sie den Erfolg der Richtlinie nach drei Jahren evaluieren.

Weiterführende Informationen:

Abänderungsanträge

Vorschlag der Kommission