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ZurückÖffentlicher country-by-country Bericht
Dieser Vorschlag ist eine Überarbeitung der derzeit geltenden Bilanz-Richtlinie 2013/34/EU und benötigt im Rat der Europäischen Union nur noch eine qualifizierte Mehrheit anstatt eines einstimmigen Beschlusses. Alle multinationalen Unternehmen innerhalb der Europäischen Union, die einen globalen Umsatz von über 750 Millionen Euro haben, werden dann dazu verpflichtet folgende Informationen der Öffentlichkeit zugänglich zu machen:
- Arten der Aktivitäten
- Anzahl der ArbeitnehmerInnen
- Gesamtnettoumsatz
- Profit vor Steuern
- Menge an Einkommensteuer, die aufgrund des Profits in einem Staat gezahlt werden müssten
- Menge an tatsächlich gezahlter Steuer
- Nicht ausgeschütteter Gewinn
Diese Informationen müssen zu jedem EU-Mitgliedsstaat aufgeschlüsselt bereitgestellt werden. Diese Aufschlüsselung gilt aber nicht für Drittstaaten. Hier sind Unternehmen lediglich dazu verpflichtet anzugeben, wie viele Steuern sie insgesamt außerhalb der EU zahlen. Ausnahmen betreffen nur jene Länder, auf die man sich auf einer gemeinsamen Liste der nicht kooperierenden Staaten (sogenannte Steueroasen) einigt. Doch die einzelnen Mitgliedstaaten haben dafür unterschiedliche Kriterien ausgearbeitet. Wann man sich auf diese Liste einigen wird, bleibt offen. Damit bleiben der Öffentlichkeit wichtige Daten aus einzelnen Staaten, die außerhalb der Europäischen Union liegen, verborgen. Ein weiterer wichtiger Punkt ist, dass im Richtlinienvorschlag vom Jänner die Steuerbehörden Zugang zu 12 Teilen von Informationen haben. Die Öffentlichkeit kann hingegen nur auf 7 davon zugreifen.
Weiterführende Informationen: