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Die Europäische Kommission veröffentlichte im Jänner eine Richtlinie zur Einführung von country-by-country Berichten, die Unternehmen dazu verpflichten würden, wichtige Informationen mit den Steuerbehörden der Mitgliedsstaaten zu teilen. Der neue Vorschlag der Kommission geht einen wichtigen Schritt weiter um mehr Transparenz zu fördern und wäre eine Möglichkeit das Vertrauen der Bevölkerung, das im Zuge der Veröffentlichung der Panama Papers zum wiederholten Male zerstört wurde, wieder aufzubauen. Doch Kritik bleibt bestehen, da Unternehmen in sogenannten Steueroasen weitgehend von der Veröffentlichung dieser Berichte nicht betroffen sind.

Öffentlicher country-by-country Bericht

Dieser Vorschlag ist eine Überarbeitung der derzeit geltenden Bilanz-Richtlinie 2013/34/EU und benötigt im Rat der Europäischen Union nur noch eine qualifizierte Mehrheit anstatt eines einstimmigen Beschlusses. Alle multinationalen Unternehmen innerhalb der Europäischen Union, die einen globalen Umsatz von über 750 Millionen Euro haben, werden dann dazu verpflichtet folgende Informationen der Öffentlichkeit zugänglich zu machen:

  • Arten der Aktivitäten
  • Anzahl der ArbeitnehmerInnen
  • Gesamtnettoumsatz
  • Profit vor Steuern
  • Menge an Einkommensteuer, die aufgrund des Profits in einem Staat gezahlt werden müssten
  • Menge an tatsächlich gezahlter Steuer
  • Nicht ausgeschütteter Gewinn

Diese Informationen müssen zu jedem EU-Mitgliedsstaat aufgeschlüsselt bereitgestellt werden. Diese Aufschlüsselung gilt aber nicht für Drittstaaten. Hier sind Unternehmen lediglich dazu verpflichtet anzugeben, wie viele Steuern sie insgesamt außerhalb der EU zahlen. Ausnahmen betreffen nur jene Länder, auf die man sich auf einer gemeinsamen Liste der nicht kooperierenden Staaten (sogenannte Steueroasen) einigt. Doch die einzelnen Mitgliedstaaten haben dafür unterschiedliche Kriterien ausgearbeitet. Wann man sich auf diese Liste einigen wird, bleibt offen. Damit bleiben der Öffentlichkeit wichtige Daten aus einzelnen Staaten, die außerhalb der Europäischen Union liegen, verborgen. Ein weiterer wichtiger Punkt ist, dass im Richtlinienvorschlag vom Jänner die Steuerbehörden Zugang zu 12 Teilen von Informationen haben. Die Öffentlichkeit kann hingegen nur auf 7 davon zugreifen.

Weiterführende Informationen:

Pressemitteilung

Vorschlag der Kommission