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Das Europäische Parlament und die Mitgliedstaaten der EU haben bereits 2014 eine neue Richtlinie zur Erweiterung der Berichterstattung von großen Unternehmen verabschiedet, die bis Juni 2016 umgesetzt werden muß. Ziel der Richtlinie ist es, die Transparenz über ökologische und soziale Aspekte in der EU zu erhöhen. Anfang Jänner 2016 startet nun die EU-Kommission eine öffentliche Konsultation zu den unverbindlichen Leitlinien zur Methode der Berichterstattung über nichtfinanzielle Informationen, die heute ablief und bei der sich die Arbeiterkammer auf nationaler und europäischer Ebene aktiv einbrachte.

Offenlegung soll umfassendes Bild des Unternehmens gewährleisten

Die bereits angesprochene Richtlinie zur Berichterstattung über nichtfinanzielle Aspekte soll gewährleisten, dass Unternehmen Informationen zu Umwelt-, Sozial- und ArbeitnehmerInnenbelangen sowie die Achtung der Menschenrechte und die Bekämpfung von Korruption und Bestechung offenlegen. Die Offenlegung soll damit InteressensträgerInnen ein aussagekräftiges und umfassendes Bild der Stellung und der Leistung eines Unternehmens bieten. Bei der nun stattfindenden Konsultation der Kommission ging es darum Meinungen einzuholen, bezüglich der von der Kommission im Dezember 2015 vorgestellten unverbindlichen Leitlinien zur Methode der Berichterstattung über nichtfinanzielle Informationen.

Basis der nichtfinanziellen Information sollte die Global Reporting Initiative sein

Aus Sicht der Arbeiterkammer soll Basis der nichtfinanziellen Informationen die Global Reporting Initiativ sein, die sich mittlerweile als weltweit anerkannter Berichtsstandard durchgesetzt hat. Eine Grundlage des Reports ist eine Wesentlichkeitsanalyse, die jene juristischen und natürlichen Personen definiert, die in beträchtlichem Ausmaß von den Aktivitäten, Produkten und Dienstleistungen einer Organisation betroffen sind. Die non-binding Guidelines haben daher die Informationsbedürfnisse dieser Stakeholder sicherzustellen. Weiters müssen nichtfinanzielle Informationen mittels Leistungsindikatoren möglichst konkret und quantitativ die Auswirkungen auf die Beschäftigten, die LieferantInnen in der Wertschöpfungskette, die KonsumentInnen und die Umwelt darstellen. Dadurch wird die avisierte Konsistenz und Vergleichbarkeit der Berichte überhaupt erst möglich. Auf dieser Basis können die Stakeholder ihre Anforderungen artikulieren. Auch sollen in den Leitlinien all jene Schlüsselindikatoren apodiktisch festgeschrieben werden, die branchenübergreifend Aussagekraft über die Nachhaltigkeitsperformance eines Unternehmens haben. Einer der wichtigsten Punkte ist, dass bereits derzeit verschiedene Mitgliedsländer Unternehmen zur Offenlegung nichtfinanzieller Information verpflichten und durch die Leitlinien die bereits bestehenden Geltungsbereiche und Berichtsstandards keinesfalls unterschritten werden dürfen. Es bleibt nun abzuwarten, wie die Kommission die einzelnen Beiträge der Konsultation wertet und welche Schritte sie dann folgen lässt. Die Arbeiterkammer wird weiterhin darauf achten, dass ihren Vorschlägen Gehör geschenkt wird und diese auch übernommen werden.

Weiterführende Information:

AK Stellungnahme zur Konsultation bezüglich der unverbindlichen Leitlinien zur Methodik der Berichterstattung über nichtfinanzielle Informationen (nur auf Englisch verfügbar)