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Diese Woche wurde im Beschäftigungs- und Sozialausschuss des Europäischen Parlaments eine Studie über Arbeitsrecht im Binnenmarkt präsentiert, die das Spannungsverhältnis zwischen den wirtschaftlichen Freiheiten und Rechten von ArbeitnehmerInnen beleuchtet.

Am Montag wurde im Parlament eine Studie präsentiert, die der Beschäftigungs- und Sozialausschuss in Auftrag gegeben hatte. Sie beschäftigt sich mit der Frage des Spannungsverhältnisses von sozialen und Arbeitsrechten mit dem Recht des Binnenmarktes. Darin wird festgestellt, dass die Bewegungsfreiheit von ArbeitnehmerInnen in der EU ursprünglich auch deren Gleichbehandlung auf dem Arbeitsmarkt garantierte. In der Rechtsetzung und der Rechtsprechung des EuGH (etwa in den Entscheidungen Laval 2007 und Viking 2008) wurde diesem Recht jedoch die ökonomische Freizügigkeit von Unternehmen vorgezogen. Dadurch wurden Möglichkeiten für Ausnahmen vom arbeitsrechtlichen Schutz geschaffen, die von Unternehmen in andere EU-Staaten entsandte ArbeitnehmerInnen sowie LeiharbeiterInnen betreffen können. Diese werden dadurch in prekäre und unterbezahlte Beschäftigungsverhältnisse gedrängt.

Um den Zugang zum Arbeitsrecht zu verbessern, empfiehlt die Studie eine Neudefinition der Beziehung zwischen Arbeitsrecht und Binnenmarkt: Erstens schlägt sie vor, dass der Binnenmarkt in seinem verfassungsrechtlichen Kontext gesehen wird, dass er also von den Grundrechten begrenzt ist. Zweitens müsse das Europarecht dort reformiert werden, wo Binnenmarktrecht vor Arbeitsrechte gestellt wurde. Die Studie schlägt vor, dass bei der Reform der Entsenderichtlinie die Gleichbehandlung von ArbeitnehmerInnen statt der Gleichbehandlung von Unternehmen garantiert werde. Außerdem müsse sichergestellt werden, dass ArbeitsmigrantInnen in der Sozialversicherung nicht schlechter gestellt werden. Drittens müssten SozialpartnerInnen für besonders betroffene Sektoren spezielle Regelungen finden und Gewerkschaften sich transnational vernetzen, um diese Regeln durchzusetzen. Als Handlungsfelder sieht die Studie die Gleichbehandlung von ArbeitsmigrantInnen, die Durchsetzung von fairen Arbeitsbedingungen, vom Recht auf Tarifverhandlungen und dem Recht auf Arbeitskämpfe im Binnenmarkt.

Weitere Informationen:

Studie des Beschäftigungs- und Sozialausschusses (Englisch)

Ausschussdebatte zur Präsentation der Studie