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ZurückDas Europäische Parlament hat nämlich entschieden, dass bis Juni 2017 die Roamingkosten innerhalb der EU abzuschaffen sind. Während einer Übergangsfrist, die im April 2016 beginnt, dürfen die maximalen Gebühren, die die Anbieter berechnen dürfen, nur ein Viertel der bisherigen Kosten betragen.
Allerdings ist das Roaming-Abkommen davon abhängig, dass die Europäische Kommission im Mai 2016 eine Reform des Großhandelsmarkts einleitet. Nur bei Abschluss dieser Reform bis Sommer 2017 werden die Roamingkosten fallen. Geplant ist, dass die Europäische Kommission spätestens im Juni kommenden Jahres einen Reformvorschlag vorlegt und dieser innerhalb eines Jahres beschlossen wird.
Für die VerbraucherInnen wird auf den ersten Blick das Telefonieren im Ausland günstiger. Allerdings betrifft diese Regelung nur Gespräche in den EU-Mitgliedsstaaten. Nicht erfasst sind Telefonate die außerhalb der Staatengemeinschaft geführt werden.
Bis zum Inkrafttreten haben die Mobilfunkanbieter allerdings genügend Zeit, durch Erhöhung der Grundgebühren bzw. neuartige Zusatzkosten die entfallenden Beträge wettzumachen. In der Vergangenheit zeigte sich ja ein großes Kreativitätspotential der Branche bei der Implementierung von derartigen Preiserhöhungen. Das bedeutet, dass seitens der KonsumentInnenschutzeinrichtungen die Entwicklung in diesem Bereich in den kommenden Monaten genau beobachtet werden muss. Damit günstige Auswirkungen für Konsumenten in diesem Bereich tatsächlich spürbar werden, und eine neue, auf den ersten Blick positive Neuregelung, keine finanziellen Nachteile für die Endkunden nach sich zieht.