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Diese Woche stellten die Kommissare Dombrovskis (Euro, Sozialer Dialog) und Katainen (Jobs, Wachstum, Investitionen und Wettbewerb) den weiteren Fahrplan der Kommission zum Thema Arbeitskräfte-Mobilität in der EU vor: Die Freizügigkeit von ArbeitnehmerInnen sei ein fundamentales EU-Recht, das in letzter Zeit unter Kritik geraten sei. Es gelte, dieses zu schützen und auszubauen.

Noch vor Ende des Jahres 2015 solle es ein Paket zu ArbeitnehmerInnen-Freizügigkeit geben, das vor allem Maßnahmen zur Koordination der Sozialversicherungen und eine Überprüfung der Richtlinie zur Arbeitskräfteentsendung beinhalten soll. Die Weiterentwicklung von Arbeitskräftemobilität solle ein Teil des Juncker'schen Investitionsplanes für Europa sein.

Europäische Säule sozialer Rechte

Kommissionspräsident Juncker hatte in seiner Rede zur Lage der Union die Einführung einer Europäischen Säule sozialer Rechte angekündigt, die – zunächst nur im Euro-Raum – die ArbeitnehmerInnenrechte ergänzen und die veränderten Realitäten in der Arbeitswelt wiederspiegeln sollten. Er hatte versprochen, dass bei ihrer Entwicklung die SozialpartnerInnen eingebunden werden sollten. Er hatte sich außerdem für die Garantie des gleichen Lohnes für gleiche Arbeit am gleichen Ort ausgesprochen.

Dombrovskis erklärte, dass die Säule sozialer Rechte Flexibilität und Sicherheit in der Arbeitswelt vorantreibe müsse, sowie eine Anhebung der Bildungsniveaus, und die bessere Anpassung von Qualifikationen an die Anforderungen des Arbeitsmarktes. Man müsse eine Konvergenz von Beschäftigung und sozialen Bedingungen herstellen, welche sich auch im System des Europäischen Semesters niederschlagen könne.

Weitere Informationen:

Presseaussendung der Kommission