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Ihrem Arbeitsprogramm 2015 entsprechend hat die EU-Kommission diese Woche beschlossen, die Mutterschutzrichtlinie zurückzuziehen - ein Vorschlag, der zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie geführt hätte. Diesmal kann man nicht der EU-Kommission den schwarzen Peter zuschieben, vielmehr lagen die Vorstellungen des EU-Parlaments und der Mitgliedstaaten zu weit auseinander. Sieben Jahre wurde verhandelt, leider vergebens. Die Kommission will nun die Sache langsamer angehen und wird erst 2016 in ihrem Arbeitsprogramm neue Ideen skizzieren.

Mutterschutzrichtlinie war politisch nicht machbar

Wie angekündigt beschloss die Kommission, beim Schauspiel zwischen dem EU-Parlament und den Mitgliedstaaten nicht mehr länger zuzusehen. Nach sieben langen Jahren, in denen eine politische Einigung nicht machbar war, wurde schließlich die Reissleine gezogen, was ein Ende der geplanten Mutterschutzrichtlinie bedeutet. Rechtlich ist das zulässig. Ob nun ein besserer Vorschlag von Seiten der Kommission zu erwarten ist, bleibt zu bezweifeln. Vermutlich wird auf eine neuerliche Gesetzesinitiative verzichtet und stattdessen unverbindliche Leitlinien vorgelegt werden. Dies ist aus sozialpolitischer Sicht unzufriedenstellend. Die Kommission selbst gab übrigens bekannt, dass zukünftig die Vereinbarkeit von Arbeits- und Privatleben verbessert, die Teilnahme von Frauen am Arbeitsmarkt gefördert und für Mütter ein bestimmter Mindestschutz sichergestellt wird. Ein Fahrplan soll in Bälde darüber Auskunft geben, schlussendlich wird im Kommissionsarbeitsprogramm 2016 alles detaillierter nachzulesen sein.

EU-Parlament enttäuscht über Scheitern der Mutterschutzrichtlinie

Enttäuscht zeigte sich naturgemäß das EU-Parlament über die jetzige Situation. Damit sind all seine Bemühungen zum Schutz schwangerer ArbeitnehmerInnen auf EU-Ebene gescheitert. Die Mitgliedstaaten haben sich mit ihrem Hauptargument, dass die Mutterschutzrichtlinie zu finanziellen Belastungen führen würde, durchgesetzt. Dies war auch immer das Hauptargument der Wirtschaft. Sogar Österreich stand in vielen Bereichen auf der Bremse und verwies nicht zuletzt auf drohende Zusatzkosten, sollte der Mutterschutz auf mehr als 16 Wochen ausgedehnt werden. Als bitteren Beigeschmack muss dazu gesagt werden, dass die Mutterschutzrichtlinie von der EU-Kommission unter dem Deckmantel des Bürokratieabbaus zurückgezogen wurde. Dies ist als missglückt anzusehen, da die Mutterschutzrichtlinie keinen unnötigen bürokratischen Aufwand verursacht hätte.

Weiterführende Information:

Presseaussendung der EU-Kommission