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Einen ersten wichtigen Etappensieg konnten diese Woche alle GegnerInnen der Ein-Personen-Gesellschaft verzeichnen. Im Beschäftigungsausschuss des EU-Parlaments gab es eine klare Mehrheit nahezu aller politischer Fraktionen gegen den Vorschlag der EU-Kommission. Dies war in dieser Deutlichkeit vor einigen Monaten nicht zu erwarten gewesen. Nur der stetig aufgebaute Druck, unterlegt mit gewichtigen Argumenten, brachte ein Umdenken im EU-Parlament. Die Arbeiterkammer war und ist ein Gegner der ersten Stunden und wird auch weiterhin alles unternehmen, damit dieser Vorschlag nicht das Licht der Welt erblickt.

EU-Parlament lässt sich auf keinen Kompromiss ein

Noch vor fast genau einem Monat einigten sich die Mitgliedstaaten auf einen Kompromiss bei der „Ein-Personen-Gesellschaft“, wir berichteten darüber in unserem AK EUROPA Newsletter. Schon damals zeichnete sich ab, dass der ausverhandelte Kompromiss auf keinem soliden Fundament aufgebaut war. Dies wurde nun eindrucksvoll vom Beschäftigungsausschuss des EU-Parlaments bestätigt, der nach langen und intensiven Verhandlungen zu dem Schluss kam, dass die von der EU-Kommission neu angedachte Gesellschaftsform keinen Mehrwert für Europa bringe. Überraschend, aber zugleich positiv ist, dass sich eine breite Front aus allen politischen Lagern gegen den Vorschlag ausgesprochen hat. Dies ist ein gutes Zeichen für die weiteren Verhandlungen.

Lohn- und Sozialdumping muss verhindert werden

Dem Kampf gegen Lohn- und Sozialdumping hat sich auch die EU-Kommission verschrieben. Würde sie diesen ernst nehmen, müsste sie so rasch wie möglich den Vorschlag zur Ein-Personen-Gesellschaft zurückziehen. Es leuchtet auch NichtexpertInnen ein, dass z. B. die von der EU-Kommission geforderte Trennung von Register- und Verwaltungssitz einer Gesellschaft dazu verleitet, dass man sein Unternehmen in einem EU-Mitgliedstaat gründet, wo es die niedrigsten Schutzstandards gibt. Einen Wettbewerb um die niedrigsten Standards darf es in der EU nicht geben, genau dieser wäre aber mit dem EU-Kommissionsvorschlag vorprogrammiert.

EU-Parlament entscheidet erst im Februar 2016 endgültig

Der Etappensieg im Beschäftigungsausschuss des EU-Parlaments war erst der Beginn einer bis dato erfolgreich geführten Kampagne. Nun muss sich noch der federführende Rechtsausschuss festlegen. Ursprünglich hieß es, dass dieser über seine Position im September abstimmen werde. Nun sieht es aber danach aus, dass der Fahrplan nicht eingehalten und die Abstimmung erst im November stattfinden wird. Das Plenum des EU-Parlaments wird im Februar 2016 endgültig Position beziehen. Das bedeutet, dass auch im EU-Parlament weiterhin viel Arbeit zu leisten ist, damit der Vorschlag der EU-Kommission ein Begräbnis erster Klasse bekommt.

Weiterführende Information:

AK EUROPA Position zur SUP