Nachrichten

Zurück
Lange schien es so, als ob sich sechs Mitgliedstaaten formiert hätten, um den umstrittenen Vorschlag der EU-Kommission zur Ein-Personen-GmbH (SUP) zu blockieren. Österreich, Spanien, Belgien, Schweden, Deutschland und Ungarn waren deklarierte GegnerInnen. Doch am gestrigen Wettbewerbsfähigkeitsrat, wo die zuständigen MinisterInnen über den Vorschlag abstimmten, knickte ein Mitgliedstaat ein. Ungarn soll der „Übeltäter“ gewesen sein und damit die sogenannte allgemeine Ausrichtung des Rates ermöglicht haben. Dies ist ein herber Rückschlag für alle GegnerInnen, das Ende ist es aber noch lange nicht. Damit ist zwar die erste Schlacht verloren, der Krieg kann aber noch gewonnen werden!

Widerstand im Rat bröckelte trotz massiver Mobilmachung gegen die SUP

Angefangen hat alles im April 2014. Damals legte die EU-Kommission den Vorschlag für eine Richtlinie über Gesellschaften mit beschränkter Haftung mit einem einzigen Gesellschafter (SUP) vor. Seitdem wurde auf Ratsebene über den Text verhandelt. Die AK hat von Anfang an unaufhaltsam auf unterschiedlichen Ebenen gegen die SUP mobil gemacht, denn durch das geplante Gesetz sollen die Mitgliedstaaten verpflichtet werden, in ihren nationalen Rechtsordnungen eine Sonderform der Ein-Personen-GmbH vorzusehen, die EU-weit dieselbe Bezeichnung (Societas Unius Personae – SUP) trägt. Hauptmerkmale und damit zugleich die Hauptkritikpunkte sind das Fehlen eines Mindestkapitals, die Zulässigkeit einer grenzüberschreitenden Online-Gründung ohne Kontrolle der Identität von GründerInnen und GeschäftsführerInnen und die Möglichkeit der Trennung von Register- und Verwaltungssitz. Gerade letzteres würde zur Aushebelung der Mitbestimmung führen. Die Sitztrennung ist damit eine echte Provokation und lädt dazu ein, Lohn- und Sozialdumping zu forcieren. Im Kompromisstext des Rates hat man nun diesen Aspekt vollkommen gestrichen, was aber nicht das Problem löst. So soll nun die Tätigkeit der SUP gänzlich am Verwaltungssitz ausgeführt werden können, ohne dass die SUP den Regeln der ArbeitnehmerInnenmitbestimmung unterliegen würde.

EU-Parlament ist nun die letzte Hoffnung

Jetzt ist das EU-Parlament an der Reihe sich zu positionieren. Der spanische Berichterstatter wird in den nächsten Wochen seinen Berichtsentwurf vorstellen. Er sprach sich bereits klar gegen jegliche Umgehung der Rechte der ArbeitnehmerInnen aus. Wenn dem so ist, kann man nur hoffen, dass am Ende der Debatte der SUP Vorschlag abgelehnt wird. Die Arbeiterkammer wird sich auch weiterhin gegen jegliche Verschlechterung von ArbeitnehmerInnenrechten einsetzen und alles daran setzen, dass zum Schluss der Krieg gewonnen wird.

Weiterführende Information:

Offizielle Presseaussendung des Rates zur Annahme einer Allgemeinen Ausrichtung

AK EUROPA Position zur SUP