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Diese Woche wurde im EU-Parlament erstmals intensiv über den EURES Vorschlag der EU-Kommission debattiert. Ziel des Vorschlages ist, das derzeit bestehende europäische Netzwerk der Arbeitsvermittlung „EURES“ zu einem wirksamen Instrument für Arbeitsuchende oder ArbeitgeberInnen zu machen. Gerade für diejenigen, die freiwillig an der Arbeitskräftemobilität innerhalb der EU interessiert sind, soll ein möglichst umfassender Pool an Stellenangeboten und Profilen von Arbeitssuchenden europaweit zugänglich und transparent gemacht werden. Trotzdem gibt es viele offene Punkte.

Mobilität der ArbeitnehmerInnen in der EU liegt bei 0,29%

Der für das Dossier zuständige Berichterstatter im Beschäftigungsausschuss, MdEP Heinz Becker, ging bei seinen Ausführungen gleich auf die geringe Mobilität der Arbeitskräfte innerhalb der EU ein und meinte, dass diese in Anbetracht der Größe des Arbeitsmarkts und der Erwerbsbevölkerung in der EU bei nur 0,29 % liege. Das solle mit dem nun vorliegenden EURES Vorschlag geändert werden. Gerade auch vor dem Hintergrund, dass trotz Rekordarbeitslosigkeit in der EU, immer noch 2-3 Millionen offene Stellen unbesetzt sind. Anmerken muß man jedoch, dass eine höhere und damit vielleicht erzwungene Arbeitskräftemobilität dieses Problem jedoch nicht alleine lösen können wird. Denn die Arbeitskräftemobilität in der EU ist kein erstrebenswertes Ziel an sich und darf vor allem nicht Selbstzweck sein. Durchaus sinnvoll ist es, bestehende Hürden und Barrieren, die mobilitätsinteressierte und -bereite Menschen daran hindern, einen Job in einem anderen Land zu suchen bzw. anzunehmen, zu beseitigen. Die Förderung einer solchen freiwilligen Arbeitskräftemobilität gehört zu den Aufgaben der EU. Es handelt sich dabei allerdings um ein klares „Minderheitenprogramm“, sodass es wenig sinnvoll wäre, alle Arbeitsuchenden und alle Unternehmen mit offenen Stellen in dieses Muster der europaweiten Arbeitskräftevermittlung zu pressen.

Private Arbeitsvermittler sollen in das EURES Netzwerk einbezogen werden

Neu und vom Berichterstatter grundsätzlich befürwortet ist, dass auch private Arbeitsvermittler Zugang zum EURES Netzwerk bekommen sollen. Die Arbeiterkammer spricht sich aber klar gegen diesen Vorschlag aus, denn private Arbeitsvermittlungsdienste erbringen in der Regel nur gegen Entgelt ihre Leistungen, was wiederum zu Kosten für die Arbeitssuchenden führen könnte. Zugleich wird das EURES Netzwerk aber von staatlichen Stellen getragen, da der Datenaustausch von den nationalen Koordinationsbüros (also den öffentlichen Arbeitsmarktverwaltungen) durchzuführen und zu finanzieren wäre, wodurch ein öffentlich subventionierter Gewinn für private Arbeitsvermittler zu erwarten wäre. Das kann sicher nicht Sinn und Zweck sein.

Praktika und Ausbildungsstellen sollen ebenfalls Eingang im neuen EURES Netzwerk finden

Sowohl der Entwurf der Kommission als auch der des Berichterstatters sehen vor, dass durch das neue EURES Netzwerk Praktika und Ausbildungsstellen vermittelt werden sollen. Der Berichterstatter mildert dies jedoch ab, indem er meint, dass ein reguläres Dienstverhältnis vorliegen muss. Die Arbeiterkammer spricht sich gegen eine generelle Ausweitung aus, weil dadurch mit der Unterwanderung sozialer und sozialrechtlicher Standards zu rechnen ist. Dies sahen auch einige Abgeordnete so. In den nächsten Wochen wird nun intensiv über den Berichtsentwurf im EU-Parlament diskutiert. Ende März soll im zuständigen Ausschuss darüber abgestimmt werden. Der Rat hat sich bereits positioniert und wartet nun auf das Ergebnis im EU-Parlament, damit die gemeinsamen Verhandlungen aufgenommen werden können.

Weiterführende Informationen:

AK Positionspapier zum EURES Vorschlag

Berichtsentwurf von MdEP Heinz Becker