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Letzte Woche legte die Europäische Kommission ihren Vorschlag zum einheitlichen Bankenabwicklungsfonds (SRF) vor und will damit weitere Gesetzeslücken zur Eurobankenunion schließen. Der Fonds ist Teil des einheitlichen Abwicklungsmechanismus, der die Vorgehensweisen im Fall einer Krise regelt und damit Banken zunächst mit ihren eigenen Mitteln haften. Doch ohne eine Bankenstrukturreform bleibt er ein Tropfen auf dem heißen Stein.
Nach dem Vorschlag der Kommission soll der einheitliche Abwicklungsfonds ein Volumen von 55 Milliarden Euro haben und damit ca. ein Prozent aller versicherten Einlagen in der Bankenunion betragen. Die bis dato noch unklaren Detailfragen wie viel einzelne Banken zusteuern müssen, wurde letzte Woche dem Parlament vorgelegt. Grundsätzlich werden die Größe und die Risikoneigung bei der Berechnung herangezogen. Gleichzeitig soll es Ausnahmeregelungen für Kleinbanken geben.

So zahlen Banken, deren Verbindlichkeiten 250 Millionen Euro nicht überschreiten und deren Vermögenswerte weniger als eine Milliarde betragen, gestaffelte Pauschalbeträge. Diese liegen zwischen 1.000 und 50.000 Euro jährlich. Die Regelung entlastet gerade Volksbanken und Sparkassen und wurde insbesondere von Deutschland, Spanien und Österreich gefordert. Begründet wird dieser Schritt von der Kommission damit, dass diese Banken in der Regel ein deutlich niedrigeres Risikoprofil aufweisen.

Für die übrigen Banken gilt zunächst ihre Größe als Berechnungsgrundlage. Ermittelt wird diese durch die Höhe der Verbindlichkeiten, nachdem Eigenkapital und gesicherte Einlagen abgezogen wurden. Ist das Institut besonders risikofreudig, kann sich der Betrag um bis zu 50 Prozent erhöhen, ist es besonders vorsichtig, kann es auf 80 Prozent des Ausgangswertes sinken. Michel Barnier, scheidender Kommissar für Binnenmarkt und Dienstleistungen, sprach von einem entscheidenden Schritt damit „Banken bei Problemen für sich selbst zahlen und nicht die SteuerzahlerInnen“. Nach Schätzungen der Financial Times werden die größten Banken der Eurozone auch 90 Prozent der 55 Mrd. hohen Einlage des einheitlichen Bankenabwicklungsfonds leisten.

Doch sind einige kritische Stimmen aus dem Parlament zu hören. Für viele ParlamentarierInnen differenziert der Vorschlag zu wenig zwischen Größe und Risikofreudigkeit einer Bank. Sie fordern, dass die Risikoneigung stärker berücksichtigt werden soll damit die Banken, die mit ihrem Handeln zu Krisen führen können auch entsprechend in die Pflicht genommen werden. In diesem Zusammenhang wird besonders die unterproportionale Berücksichtigung von Derivaten harsch kritisiert.

Obwohl bisherige Maßnahmen und Gesetze in die richtige Richtung gehen, bleiben sie ungenügend. Denn ohne eine Bankenstrukturreform, die etwa das Investmentgeschäft stärker von den normalen Banktätigkeiten abgrenzt und den risikobehafteten Eigenhandel eingrenzt, bleiben sie ein Tropfen auf dem heißen Stein.

Weiterführende Informationen:

Alle Kommissionsdokumente zum einheitlichen Abwicklungsmechanismus