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Aufgrund des breiten Widerstandes, insbesondere von ArbeitnehmerInnenvertreterInnen, Zivilgesellschaft sowie NGOs, hat die Europäische Kommission eine öffentliche Konsultation zum internationalen Streitbeilegungsverfahren zwischen Staaten und InvestorInnen (ISDS) gestartet. Ziel der Konsultation, alle (EU-BürgerInnen sowie Organisationen) sollen die Möglichkeit haben, der Europäischen Kommission ihre Meinung zu ISDS kundzutun.
Seit geraumer Zeit wiesen Arbeiterkammer und ÖGB auf die zahlreichen Risiken des transatlantischen Freihandelsabkommen (TTIP) hin und forderten vehement, dass es kein ISDS geben darf. Eine Position, die von vielen NGOs und breiten Teilen der Bevölkerung geteilt wird. Aufgrund des öffentlichen Drucks führt die Europäische Kommission nun eine öffentlichen Konsultation zu ISDS durch. Bis 6. Juli 2014 haben nun all jene, die ISDS mit Sorge erfüllt, Zeit, ihren Bedenken Ausdruck zu verleihen. Umso befremdlicher ist es nun, dass dieser Fragebogen für alle, die keine Außenhandels-Expertinnen sind, schwer verständlich ist. Damit ist dieser für den Großteil der EU-BürgerInnen kaum zu beantworten, zumal die simple Frage „ISDS – ja oder nein?“ fehlt. Erst nach einer Reihe von hochkomplizierten Pflichtfragen gibt es die Möglichkeit, eine grundsätzliche Ablehnung zu bekunden. Dies wirft die Frage auf, wie sehr die Kommission tatsächlich an einer breiten Teilnahme interessiert ist.

In diesem Zusammenhang ist besonders bedenklich, dass bei einer Demonstration vom 15.5.2014 in Brüssel rund 250 Personen verhaftet wurden, die friedlich gegen den „European Business Summit“ und gegen TTIP protestiert haben.

Kommission steht Rede und Antwort


Um sich den Fragen und der Kritik von Gewerkschaften, NGOs und Unternehmensverbänden zu stellen, veranstaltete die Europäische Kommission ein Stakeholder-Meeting. Eine kreative Antwort fand die Kommission auf die Kritik zur fehlenden Möglichkeit, ISDS generell anzulehnen. Diese generelle Frage sei, so die Kommission, nicht durch ihr Verhandlungsmandat gedeckt. Das von den Mitgliedstaaten erteilte Mandat sehe nämlich TTIP mit ISDS vor. Diese Position ist umso eigenartiger, als auch etliche Regierungen, wie etwa die deutsche und österreichische, grundsätzliche Bedenken gegen ISDS geäußert haben.

Im Rahmen dieser Konferenz legte die Kommission weiter dar, dass es ihr vor allem darum gehe, das ISDS-Verfahren zu verbessern, indem es in Zukunft Berufungsmöglichkeiten, mehr Transparenz bei den Verfahren und genauere Definitionen von klagbaren Sachverhalten geben solle.

Kein ISDS in Freihandelsverträgen

Eines ist aber klar, es geht nicht um ein verbessertes ISDS, sondern darum, dass ISDS generell in keinem Freihandelsabkommen vorkommen soll. Das gilt in übrigen auch für das Abkommen zwischen EU und Kanada (CETA), das ebenfalls gerade verhandelt wird und auch ISDS vorsieht.

Mehr Informationen:


AK Positionspapier

Folgenabschätzungen des Handels- und Investitionsabkommen zwischen den USA und der EU

Videomitschnitt: AK-Handelsexperte zieht kritische Bilanz der Handelspolitik der EU-Kommission im EU-Parlament

PPP Sabine Stephan, IMK