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Unter „Crowdfunding“ ist eine neue Finanzierungsmöglichkeit zu verstehen. Über öffentliche Aufrufe, in der Regel über das Internet, werden private InvestorInnen angeworben. So können bereits mit kleinen jedoch zahlreichen Beträgen größere Projekte finanziert werden. Die Europäische Kommission sieht im Crowdfunding eine Möglichkeit, die europäische Wirtschaft zu unterstützen und analysiert derzeit Potentiale und Risiken. Zudem möchte die Kommission ein "European Crowdfunding Stakeholder Forum (ECSF)“ ins Leben rufen. Gerade für VerbraucherInnen kann Crowdfunding nämlich durchaus riskant sein, wie eine Analyse der AK zeigt.
Bei ihrer Analyse nahm die AK achtzehn Crowdfunding-Plattformen aus Österreich, Deutschland, Großbritannien und der Schweiz unter die Lupe. Dabei zeigte sich, dass die Plattformen unterschiedliche Modelle anboten. Die Palette reichte von Spenden über Anlageformen bis hin zu Krediten. Bedenklich stimmt, dass es keine einheitlichen Informationsstandards zu Risiken, Kosten, Geschäftsbedingungen und Rücktrittsrechten gibt.

Die AK fordert daher einen einheitlichen Informationsstandard sowie verpflichtende deutliche Risikohinweise. Darüber hinaus müssen Konzessionspflichten und Gewerbevoraussetzung sichergestellt sein, die Plattformen durch Aufsichtsbehörden registriert sowie in einem öffentlichen Register veröffentlicht werden und Konzessionspflicht und Prospektrecht dürfen nicht aufgeweicht werden.

Weitere Informationen:

AK Wien zu Crowdfunding (nur auf Deutsch verfügbar)

AK Analyse „Crowdfunding unter dem Aspekt des Verbraucherschutzes“ (Langfassung nur auf Deutsch verfügbar)

AK Analyse „Crowdfunding“ (Kurzfassung nur auf Englisch verfügbar)