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Diese Woche fand die letzte Sitzung des EU-Parlaments in dieser Legislaturperiode statt. Die Tagesordnung war gespickt mit Rechtsakten, über die noch abgestimmt werden musste. Darunter befanden sich auch drei, die unmittelbare sozialpolitische Auswirkungen haben. Die Abgeordneten stimmten über die Richtlinie zur Übertragung von Zusatzrentenansprüchen, die Richtlinie zur Entsendung von ArbeitnehmerInnen aus Drittstaaten und über den besseren Schutz von entsandten EU-BürgerInnen innerhalb Europas ab.
Im EU-Ausland erworbene Zusatzrenten werden sicherer

EU-ArbeitnehmerInnen, die in ein anderes EU-Land umziehen, werden ihre Zusatzrentenansprüche in Zukunft behalten können. So steht es in einer Gesetzesvorlage, die die Abgeordneten im EU-Parlament diese Woche verabschiedet haben. Der Schutz gesetzlicher Pensionsansprüche (d.h. durch den Staat gewährleistet) beim Umzug in ein anderes EU-Land ist bereits durch EU-Gesetze sichergestellt. Gleichwertiger Schutz für zusätzliche Renten, zum Beispiel Betriebsrenten, die durch den/die Arbeitgeber/in finanziert werden, oder für private Renten, besteht allerdings bisher noch nicht. Das heißt, dass Personen, die zwischen den Mitgliedstaaten umziehen, riskieren, Zusatzrentenansprüche zu verlieren, wenn der Beitragszeitraum vom Zuzugsland als zu kurz betrachtet wird. Nach den neuen Vorschriften darf die "Unverfallbarkeitsfrist", die sich auf den Zeitpunkt bezieht, zu dem ein zusätzlicher Rentenanspruch unwiderruflich erworben ist, nicht länger als drei Jahre sein. Dies stellt tatschlich eine Verbesserung für viele ArbeitnehmerInnen dar. Doch darf man nicht vergessen, dass mit der Mobilität innerhalb Europas zum Zwecke der Arbeit nicht unmittelbar ein Anspruch auf Betriebsrenten verbunden ist, denn diese wird nicht von jeder/m ArbeitgeberIn gewährt.

Konzerninterne Entsendung von Drittstaatsangehörigen nach Europa wird erleichtert

Ebenfalls angenommen wurde vom EU-Parlament die Richtlinie zur konzerninternen Entsendung von ArbeitnehmerInnen aus einem Drittstaat. Dieser Vorschlag war sehr umstritten, gewährt er doch keine tatsächliche Gleichbehandlung von Drittstaatsangehörigen mit EU-BürgerInnen bei sozialen Rechten. Dies ist aber ein wesentlicher Punkt, gerade wenn es um die Verhinderung von Sozial- und Lohndumping geht. Das EU-Parlament sprach sich im angenommenen Bericht nun dafür aus, dass Führungs- und Fachkräfte bis zu drei Jahren, Trainees dagegen nur maximal ein Jahr, in die EU entsandt werden dürfen. In den letzten Jahren wurde gerade von Konzernen eine vermehrte Zunahme solcher Entsendungen beobachtet. Viele BürgerInnen fragen sich jedoch, warum die EU gerade in Zeiten vorherrschender Rekordsarbeitslosigkeit es den Konzernen ermöglicht auf entsandte Drittstaatsangehörige zurückzugreifen und nicht in heimische Arbeitskräfte investiert wird, damit sie die Arbeit übernehmen können.

Neue Regeln bei Entsendung von EU-BürgerInnen innerhalb Europas

Die dritte und auch zugleich letzte Abstimmung in sozialpolitscher Hinsicht betraf die neuen Regeln bei der Entsendung von ArbeitnehmerInnen innerhalb Europas. Sie zielen prinzipiell darauf ab die Durchsetzung der Entsenderichtlinie von 1996 zu verbessern. Als wichtiger Baustein wurde daher z.B. eine offene Liste von Kriterien eingeführt, mit denen Mitgliedstaaten leichter feststellen können, ob eine Entsendung echt ist oder eine Umgehung der geltenden Bestimmungen darstellt, wie zum Beispiel durch Briefkastenfirmen, die in Ländern gegründet werden, in denen der arbeitsrechtliche und soziale Schutz schwächer ist. Weiters wurde beschlossen, um die ordnungsgemäße Durchführung aller Bestimmungen dieser Richtlinie sicherzustellen, dass die Vereinbarung zwischen Parlament und Rat eine Minimalliste nationaler Kontrollmaßnahmen enthält, die die Aufnahmeländer erweitern können. Es wird auch für die Mitgliedstaaten die Möglichkeit eröffnet, ein System gesamtschuldnerischer Haftung einzuführen, bei dem sowohl die/der HauptauftragnehmerIn als auch die/der UnterauftragnehmerIn gesamtschuldnerisch etwa für ausstehende Lohnzahlungen oder Verletzung der ArbeitnehmerInnenrechte haften würden. Vielen Abgeordneten gingen die neuen Bestimmungen und damit der gefundene Kompromiss nicht weit genug. Daher wurde die Forderung aufgestellt, dass die neue EU-Kommission sich dazu durchringen soll, generell einen neuen Vorschlag zur Entsenderichtlinie vorzulegen, denn Probleme gibt es nicht nur bei der Durchsetzung, sondern bereits bei der ursprünglichen inhaltlichen Ausrichtung.