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58 Millionen Menschen in der EU haben derzeit kein eigenes Girokonto. Banken weigerten sich bislang für zahlungsschwache KundInnen ein Konto zu eröffnen oder kündigten bestehende Kontoverbindungen bei Verschlechterung der Bonität – mit zum Teil schwerwiegenden Folgen. Ist doch oftmals für einen Job oder Mietvertrag ein eigenes Konto die Voraussetzung. Das europäische Parlament hat nun ein Basiskonto für alle beschlossen, was von der AK begrüßt wird.
Im Plenum des Europäischen Parlaments (EP) stimmten die Abgeordneten für das Recht auf ein Basiskonto für alle Menschen, die legal in der EU ansässig sind. Der Gesetzesentwurf wurde mit einer überwältigenden Mehrheit (603 Stimmen dafür, 21 Stimmen dagegen und 51 Enthaltungen) angenommen.

Das Basiskonto soll folgende Leistungen beinhalten: Geld einzahlen und beheben sowie das Tätigen von Überweisungen innerhalb der EU. Die Möglichkeit zur Überziehung des Kontos wird von den Mitgliedsstaaten selbst entschieden.

Während die AK gefordert hat, dass alle Banken ein Basiskonto anbieten müssen, hat das EP entschieden, dass das Basis-Girokonto nur bei einer ausreichenden Zahl an Banken in den jeweiligen Mitgliedsstaaten angeboten werden muss. Die Mitgliedsstaaten müssen dabei dafür Sorge tragen, dass dies nicht nur von Onlinebanken angeboten wird.

Positiv ist, dass das Gesetz nun sicherstellen soll, dass VerbraucherInnen transparente Informationen über Kontogebühren und Zinsen erhalten. Diese Informationen sollen EU-weit standardisiert werden. Des Weiteren sollen die Banken verpflichtet werden, ihre KundInnen über ihr Angebot eines Basiskontos zu informieren.

Mehr Informationen:

AK Positionspapier