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Wie bereits von der EU-Kommission vor einigen Wochen angekündigt, stellte sie diese Woche die Gründung einer Europäischen Plattform vor, um die Zusammenarbeit auf europäischer Ebene zur Verhinderung von Schwarzarbeit effektiver zu machen. Die vorgeschlagene Plattform soll verschiedene nationale Vollstreckungsorgane zusammenbringen, die gegen Schwarzarbeit vorgehen. Laut Kommission würde die Plattform ein Vakuum auf europäischer Ebene füllen, da Schwarzarbeit hier bisher nur sporadisch und auf unkoordinierte Weise in Komitees und Arbeitsgruppen diskutiert wird. Der Vorschlag wird nun dem Europäischen Parlament und dem Rat der Europäischen Union zur Verabschiedung vorgelegt.
Schwarzarbeit verursacht jährlich einen Schaden von bis zu 20 Prozent des BIP in der EU

Schwarzarbeit hat viele negative Folgen, das ist hinlänglich bekannt. So wird ArbeitnehmerInnen ein angemessener Sozialschutz vorenthalten, ihre Gesundheit und Sicherheit werden gefährdet und die Arbeitsstandards gedrückt. Zudem untergräbt sie den fairen Wettbewerb zwischen Unternehmen und gefährdet die Nachhaltigkeit von öffentlichen Finanzen und Systemen der sozialen Sicherheit. Letztendlich gibt es dabei also nur VerliererInnen. Die Hoffnung ist, dass mit dem Übergang von informeller oder nicht angemeldeter Erwerbstätigkeit in ein reguläres Beschäftigungsverhältnis ein Beitrag zur Erreichung des Beschäftigungsziels der Strategie Europa 2020 geleistet werden kann. Mit der Gründung der Plattform will die Kommission einen Beitrag dazu leisten. Klar ist aber auch, dass die Hauptverantwortung für die Bekämpfung nicht angemeldeter Erwerbstätigkeit bei den Mitgliedstaaten liegt.

Was die Platform bieten soll

Mit der Gründung der Platform zur Bekämpfung der Schwarzarbeit erhofft sich die Kommission, ein Forum zu schaffen, in dem Fachleute Informationen und bewährte Verfahren austauschen und gleichzeitig die wenigen bestehenden Kontakte ausbauen können. Weiters sollen auch nationale und EU-Instrumente zur Lösung gemeinsamer Probleme geprüft werden, wie etwa das verwandte Phänomen der Scheinselbständigkeit oder die nicht angemeldete Erwerbstätigkeit im Rahmen von Unterauftragsketten. Aber auch grenzüberschreitende Probleme sollen angegangen werden, indem z. B. nach Möglichkeiten gesucht wird, den Datenaustausch zwischen nationalen Verwaltungen zu verbessern. Es bleibt zu hoffen, dass die vorgeschlagene Plattform zur Bekämpfung der Schwarzarbeit vom EU-Parlament und dem Rat rasch beschlossen wird. Nur so kann gewährleistet werden, dass sie auch bald ihre Arbeit aufnimmt.

Weiterführende Information:

Vorschlag der EU-Kommission zur Schaffung einer Europäischen Plattform gegen Schwarzarbeit