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Der Ausschuss für internationalen Handel INTA des Europäischen Parlaments lud den externen Wissenschafter Lorand Bartels von der Universität Cambridge ein, um seine Ergebnisse und Empfehlungen zu Menschenrechtsklauseln in Handels- und Investitionsabkommen vorzustellen. Es wurde deutlich, dass noch einiges zu tun ist, bis Menschenrechte in Handelsabkommen nicht nur theoretisch verankert sind, sondern auch in der Praxis angewandt werden.
Die Klauseln sind nicht das Problem, sondern die Umsetzung

Seit mittlerweile 20 Jahren sind Menschenrechtsklauseln Teil von Handels- und Investitionsabkommen der EU. In der Regel garantieren diese Klauseln keine spezifischen Menschenrechte, sondern ganz allgemein die grundlegenden Menschenrechte und demokratischen Prinzipien, wie sie u.a. in der UN-Menschenrechtscharta festgelegt sind. Aus Sicht des Experten Bartels macht das auch Sinn, da diese ohnehin sehr breit gefasst sind. Ebenfalls spielt es für Bartels keine Rolle, ob die Menschenrechtsklauseln direkt im Handelsabkommen oder im Rahmenabkommen verankert seien, solange die bindende Wirkung nicht verloren gehe. Er verwies dabei auch auf die Notwendigkeit im gerade zu verhandelnden Abkommen mit Indien sicher zu stellen, dass eine im Rahmenabkommen verankerte Klausel stark genug mit dem eigentlichen Abkommen verbunden wird, um dessen bindende Wirkung sicherzustellen.

Das Problem besteht also nicht mit den Klauseln selbst, sondern mit deren Umsetzung. Genau hier setzten die Empfehlungen von Lorand Bartels ein.

Einspruchsrecht für Zivilgesellschaft und Gewerkschaften

Zu den Vorschlägen zählt u.a. dass zukünftig die Kommission dem Europäischen Parlament alle zwei Jahre Bericht über die Menschenrechtssituation erstatten soll, ebenfalls wird gefordert, dass verschiedene AkteurInnen, wie etwa das Europäische Parlament, aber auch zivilgesellschaftliche Organisationen oder Gewerkschaften die Einleitung einer Untersuchung durchsetzen können sollen. Eine solche Untersuchung würde dafür sorgen, dass die Menschenrechtsklauseln öfters angewandt werden und zwar nach ihrem eigentlichen Sinn und Zweck. Denn bisher war es oft so, dass diese als politisches Mittel eingesetzt wurden, nicht aber, um Menschenrechte tatsächlich zu schützen.

Einen weiteren wesentlichen Punkt machte der Experte noch, indem er erklärte, dass es nicht nur um Menschenrechte abseits der Handelsabkommen gehe, sondern diese oftmals selbst durch eben diese Abkommen untergraben werden. Beispielsweise könne die Verpflichtung den Wassersektor zur liberalisieren, das Menschenrecht auf sauberes Trinkwasser gefährden. Bartels forderte daher, dass es Möglichkeiten zu unilateralen Maßnahmen der beteiligten Staaten geben müsse, wenn ein Handelsabkommen sich in der Umsetzung negativ auf die menschenrechtliche Situation auswirke.

In der Debatte der Abgeordneten ging es anschließend, angeführt von konservativen britischen Abgeordneten, vor allem um die Frage, ob Handelspolitik und Menschenrechte überhaupt verknüpft werden sollen. Lorand Bartels verwies in diesem Zusammenhang darauf, dass es auch im Interesse der EU liege, Menschenrechte in Handelsabkommen zu verankern. Es handle sich dabei nicht nur um einen moralischen Standpunkts, sondern es gehe darum, sicher zu stellen, dass alle beteiligten Staaten unter Einhaltung der gleichen menschenrechtlichen Standards Handeln.