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Diese Woche stimmten die Abgeordneten des Europäischen Parlaments mit einer überwältigenden Mehrheit über das Mandat für die Verhandlungen mit dem Ministerrat über die neue EU-Datenschutzverordnung ab. Die neuen Vorschriften sollen den Menschen nun mehr Kontrolle über ihre persönlichen Daten geben. Auch wird sichergestellt, dass die gleichen Regeln in allen EU-Mitgliedstaaten gelten. Nun muss der Ministerrat auf die Vorlage aus dem EU-Parlament reagieren. Der lässt sich aber Zeit, da es noch immer Mitgliedstaaten gibt, die sich gegen die neuen Regeln aussprechen und so eine vorzeitige Einigung blockieren.
EU-Parlament übt Druck aus - Ministerrat muß Farbe bekennen

Die heute gültigen Datenschutzregeln stammen aus dem Jahr 1995. Daher war es höchst an der Zeit diese einer Generalüberholung zu unterziehen, um mit dem Fortschritt der Informationstechnologien, der Globalisierung und der zunehmenden Nutzung von personenbezogenen Daten für Zwecke der Strafverfolgung Schritt zu halten. Mehr als zwei Jahre sind nun bereits vergangen, seitdem die EU-Kommission den neuen Vorschlag präsentierte. Das EU-Parlament hat in dieser Zeit in unzähligen Sitzungen versucht eine Position zu finden. Nun ist klar, wie die Vorstellungen des Parlaments aussehen. So hat man sich z.B. darauf geeinigt, dass Firmen, die die Datenschutzregeln brechen, Geldstrafen von bis zu 100 Millionen Euro oder bis zu 5% ihres weltweiten Jahresumsatzes drohen, je nachdem welcher der Beträge höher ist. Die Europäische Kommission hatte Strafen von bis zu 1 Million Euro oder 2% des weltweiten Jahresumsatzes vorgeschlagen. Die neuen Regeln sollten auch Daten im Internet besser schützen. Sie umfassen das Recht, persönliche Daten löschen zu lassen, neue Grenzen des "Profiling" (Versuche, die Leistung einer Person bei der Arbeit, ihre wirtschaftliche Lage, den Standort, usw. zu analysieren oder vorherzusagen) sowie die Forderung, bei der Erklärung der Datenschutzpolitik eine klare und einfache Sprache zu verwenden. Jeder Internetserviceprovider, der personenbezogene Daten verarbeiten will, muss zunächst die frei und ausdrücklich erteilte Zustimmung der betroffenen Person erhalten. Auch um die EU-Bürgerinnen besser gegen Überwachungsmaßnahmen, wie die im Juni 2013 enthüllten, zu schützen, haben die Abgeordneten die Regeln abgeändert, sodass jede Firma (z.B. eine Suchmaschine, ein soziales Netzwerk oder ein Cloud-Storage-Serviceprovider) eine vorherige Genehmigung einer nationalen Datenschutzbehörde benötigt, um persönliche Daten eines/einer EU-Bürgers/Bürgerin einem Drittland zu übermitteln. Die Firma muss auch die betreffende Person über den Antrag informieren. Mit der getroffenen Entscheidung wird der Druck auf den Rat erhöht, endlich Farbe zu bekennen, damit es zu einer baldigen Einigung kommt.

Arbeiterkammer ist Verbesserung des Datenschutzes ein besonderes Anliegen

Die Verbesserung des Datenschutzes in Europa ist der Arbeiterkammer mit Blick auf die zunehmende Gefährdung der Datenschutzinteressen von VerbraucherInnen aber auch ArbeitnehmerInnen ein besonderes Anliegen. Daher brachte sie sich auch aktiv in den Gesetzwerdungsprozess im Europäischen Parlament mit ihren Forderungen ein. Den Versuch einiger (außer-)europäischer Interessensgruppen, die Reformdiskussion dazu zu nutzen, das gegenwärtige Schutzniveau aufzuweichen, hat die AK immer kritisch gesehen und ist Versuchen, das künftige Schutzniveau gegenüber der geltenden Richtlinie abzusenken, entschieden entgegengetreten. Ein wichtiger Punkt aus Sicht der AK war, dass sich Personen bei mutmaßlichen Datenschutzverstößen durch ein global agierendes Unternehmens mit ihren Beschwerden an die Datenschutzbehörde ihres Wohnsitzlandes wenden können. Durch die Abstimmung im EU-Parlament ist nun gewährleitstet, dass dies möglich ist.

Die nächsten Schritte

Das Europäische Parlament hat in erster Lesung über den Gesetzentwurf nun abgestimmt, um die bisher geleistete Arbeit zu konsolidieren und an das neue EU-Parlament zu übergeben. Diese Abstimmung stellt sicher, dass die im Mai neu gewählten Abgeordneten entscheiden können, nicht bei null anzufangen, sondern auf der Arbeit der jetzigen Legislaturperiode aufzubauen und mit dem Ministerrat in Verhandlung zu treten.

Weiterführende Informationen:

AK-Stellungnahme zum Entwurf eines Berichts über den Vorschlag für eine Verordnung zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr

Überblick über den Gesetzwerdungsprozess bei der Datenschutzverordnung (EN)