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Brüssel, 17.2.2014: Dieser Tag markiert ein historisches Ereignis. Zum ersten Mal wurden die InitiatorInnen einer Europäischen Bürgerinitiative (EBI) im Europäischen Parlament (EP) angehört. „Right2water“ ist zugleich die erste stimmenmäßig erfolgreiche EBI in der Geschichte der Europäischen Union. Diese Initiative wurde federführend vom Europäischen Gewerkschaftsbund Öffentlich Bediensteter (EGÖD) organisiert und setzt sich gegen Privatisierungen von Wasserdienstleistungen in der Europäischen Union ein.
Zur Europäischen Bürgerinitiative

Dieses direktdemokratische Instrument wurde mit dem Vertrag von Lissabon eingeführt. Das derzeitige Modell der EBI wurde mit einer Umsetzungsverordnung 2012 geschaffen. Demnach müssen europaweit insgesamt 1 Million Unterschriften für ein Anliegen gesammelt werden, welches in den Kompetenzbereich der Europäischen Kommission fällt. Zusätzlich gilt das System der so genannten „doppelten Quoren“. Das bedeutet, dass auch in mindestens einem Viertel aller Mitgliedstaaten eine bestimmte Stimmenhürde übersprungen werden muss. Österreich gehört neben Deutschland zu jenen Staaten, die dank der starken Mobilisierung der Gewerkschaften die benötigten Stimmen bei weitem übertroffen haben.

Werden alle notwendigen Voraussetzungen erfüllt, haben die InitiatorInnen einer Europäischen Bürgerinitiative das Recht, vor dem Europäischen Parlament angehört zu werden. Die Europäische Kommission ist zu keiner Gesetzesinitiative verpflichtet, muss aber ab dem Zeitpunkt der Übergabe der Unterschriften binnen 3 Monaten eine schriftliche Antwort auf jeweilige Anliegen geben.

„Right2water“: eine Erfolgsgeschichte?


Diese Initiative hat fast 1,9 Millionen Unterschriften europaweit gesammelt. Als erste formal erfolgreiche EBI wurde sie am 17.2.2014 im Europäischen Parlament in Anwesenheit der InitiatorInnen diskutiert. Ziel der InitiatorInnen war es, Wasserdienstleistungen von der „Liberalisierung“ des Binnenmarkts der EU auszunehmen. Wasser ist ein Menschenrecht und soll nicht den Zwängen eines freien Marktes überlassen werden, sondern als Grundrecht für alle BürgerInnen ausreichend verfügbar sein. Dabei geht es nicht nur um Trinkwasser, sondern insgesamt um den gesamten Sanitärbereich.

Zumindest in Bezug auf die vor kurzem verabschiedete Richtlinie zur Konzessionsvergabe ist dieses Vorhaben mit Einschränkungen gelungen. In besagter Richtlinie wurde akkordiert, dass zumindest bis 2018 die Dienstleistungen im Bereich der Wasserversorgung ausgenommen sind (siehe dazu der AK-Newsletter vom 30.5.2013).

Wie geht es weiter?


Jetzt darf gespannt auf die Reaktion der Kommission gewartet werden. In der Anhörung vorm EP vom 17.2.2014 zeigte sich der für die EBI zuständige Kommissar Maroš Šefčovič (Institutionelle Beziehungen und Verwaltung) erfreut über den Erfolg von „right2water“. Es bleibt abzuwarten, ob die Kommission den Wunsch der UnterzeichnerInnen jetzt endlich respektiert und Wasser nun endgültig von der Liberalisierung ausnimmt.

Am 22.3.2014 wird wie jedes Jahr der europäische „Tag des Wassers“ begangen. Zwei Tage davor, so die Europäische Kommission, soll eine Entscheidung darüber getroffen werden, wie es mit dem Anliegen von „right2water“ konkret weitergehen soll.

Als offizielle Unterstützerin dieser Europäischen Bürgerinitiative fordert auch die AK weiterhin ein, dass Wasser ein Grundrecht und keine Ware ist. Schließlich geht es auch um die Sicherheit und Qualität von zahlreichen Arbeitsplätzen und um das Recht der KonsumentInnen auf Wasser in höchstmöglicher Qualität zu erschwinglichen Preisen.

Weiterführende Informationen:

Offizielle Seite der Europäischen Bürgerinitiative „right2water“


Livestream der Anhörung im EP