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Die EU-Kommission kommt in einem kürzlich vorgelegten Bericht zum Schluss, dass 13 Jahre nach dem Erlass der wegweisenden Gleichbehandlungsrichtlinien alle Mitgliedstaaten die Vorschriften der Europäischen Union gegen jegliche Diskriminierung aufgrund von ethnischer Herkunft, Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Orientierung in innerstaatliches Recht umgesetzt haben. Allerdings stehen einer konsequenten Anwendung dieser Rechtsvorschriften in der Praxis noch einige Hindernisse entgegen.
Diskriminierungsopfer müssen tatsächlich Schutz erhalten

Mit dem Vertrag von Amsterdam erhielt die EU 1999 die Befugnis, Diskriminierungen aus Gründen der ethnischen Herkunft, der Religion oder der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Orientierung zu bekämpfen. Dies hat zum Erlass der Richtlinie über die Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf und der Richtlinie zur Anwendung des Gleichbehandlungsgrundsatzes ohne Unterschied der ethnischen Herkunft geführt. Mit den Antidiskriminierungsvorschriften der EU werden Rechte und Pflichten in sämtlichen EU-Ländern vereinheitlicht und Verfahren zur Hilfe für Diskriminierungsopfer eingeführt. Alle EU-BürgerInnen haben Anspruch auf Rechtsschutz vor unmittelbarer und mittelbarer Diskriminierung, auf Gleichbehandlung am Arbeitsplatz, auf Unterstützung durch staatliche Gleichstellungsstellen und auf einen Rechtsbehelf auf dem Rechts- oder Verwaltungsweg. In der Praxis ist es jedoch oft so, dass sich Menschen beispielsweise nicht immer bewusst sind, dass die EU-Vorschriften sie sowohl bei einer Bewerbung um eine Stelle, als auch am Arbeitsplatz selbst vor Diskriminierung schützen. Daher versucht die EU-Kommission gerade auf diesem Gebiet weitere Sensibilisierungs- und Informationsmaßnahmen durchzuführen.

EU-Kommission unterbreitet Empfehlungen zur ordnungsgemäßen Anwendung der EU-Vorschriften über die Gleichbehandlung

Damit der Bericht der EU-Kommission sich nicht nur mit der korrekten Umsetzung der einzelnen Gleichbehandlungsrichtlinien befasst, sondern auch zukünftig es zur besseren Rechtsanwendung kommt, richtete die EU-Kommission Empfehlungen an die Mitgliedstaaten. So soll es z.B. zur Erleichterung der Anzeige einschlägiger Vorfälle besser zugängliche Beschwerdeverfahren geben. Auch die Gewährleistung des Zugangs von Diskriminierungsopfern zur Justiz ist ein elementarer Punkt. Wichtig in diesem Zusammenhang ist zu erwähnen, dass bereits seit fünf Jahren an einer EU-Richtlinie gegen Diskriminierungen außerhalb der Arbeitswelt verhandelt wird. Leider gibt es zurzeit wenig Hoffnung, dass es hierzu auf EU-Ebene zu einer raschen Einigung kommt. Dies würde jedoch das Bild komplettieren und sollte von der derzeitig amtierenden griechischen Präsidentschaft weiterverfolgt werden.

Weiteführende Information:

Bericht über die Anwendung der Gleichbehandlungsrichtlinien (nur auf Englisch)