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So mancher Kleinanleger hat in der Vergangenheit leidliche Erfahrungen mit der Veranlagung seiner Ersparnisse machen müssen. Immer wieder hat sich gezeigt, dass Finanzprodukte die als attraktiv bezeichnet wurden, sich als Fehlinvestition herausstellen und überhaupt nicht das sind, was sich der Anleger gewünscht hat. Mit einem neuen Basisinformationsblatt für KleininvestorInnen möchte der EU-Gesetzgeber nun für vergleichbare, klare und einheitliche Informationen über Finanzprodukte sorgen. Diese Woche wurde über den entsprechenden Verordnungsvorschlag der EU-Kommission im Plenum des Europäischen Parlaments abgestimmt.
Künftig soll es für Finanzanlagen verpflichtend so genannt Basisinformationsblätter geben, die dem KleinanlegerInnen einen Vergleich mit anderen Produkten erlaubt. Risiken, die mit dem Produkt verbunden sind, müssen klar dargestellt werden, die in der Information gemachten Angaben dürfen nicht missverständlich sein. Für falsche Angaben soll das Finanzunternehmen oder der Berater haftbar gemacht werden können. Versicherungsprodukte sollen vom Anwendungsbereich der neuen Verordnung ausgenommen sein.

Bis das neue Gesetz in Kraft treten kann, wird es jedoch noch eine Weile dauern: In einigen Fragen sind sich Rat und Europäisches Parlament noch nicht einig, daher müssen die beiden Institutionen gemeinsam mit der Europäischen Kommission in so genannten Trilog-Gesprächen einen Kompromisstext finden, über den dann im EU-Parlament und Rat noch einmal abgestimmt werden muss. Ob eine Einigung bis zum Ende der Legislaturperiode des EU-Parlaments nächstes Jahr erreicht werden kann, ist noch offen.