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Diese Woche ging das Europäische Parlament der Frage nach, ob die finanzielle Beteiligung der MitarbeiterInnen am eigenen Unternehmen eine gute Sache ist. Laut dem liberalen Berichterstatter Bennion ist dem Konzept der MitarbeiterInnenbeteiligung nur Positives abzugewinnen, sei es in Bezug auf Beschäftigung, der Bekämpfung von Armut, der Modernisierung von Arbeitsmärkten oder dem Sozialschutz. Er fordert sogar ein eigenes optionales 29. Regelwerk, das allen ArbeitgeberInnen der EU zur Verfügung stehen sollte. Darüberhinaus begrüßt er die Änderung der Einstellung von Gewerkschaften gegenüber der finanziellen Beteiligung der Arbeitnehmerinnen – die davon aber sichtlich nichts wissen. Ist also der Bericht von Bennion nur ein Wunschtraum – es scheint fast so.
Erwartungen sind in vielen Fällen überzogen

Der Berichtsentwurf vom Abgeordneten Bennion zur finanziellen Beteiligung der ArbeitnehmerInnen an den Unternehmensgewinnen betont sehr klar, welch positive Rolle Programme zur finanziellen Beteiligung der Mitarbeiter an der Unternehmensführung und dem finanziellen Erfolg der Unternehmen, in denen sie arbeiten, spielen können. Oft wird aber übersehen, dass die Motive, ArbeitnehmerInnen am Unternehmen zu beteiligen, vielschichtig sind. Vorausgeschickt werden kann aus Sicht der ArbeitnehmerInnenvertretung, dass die Erwartungen in vielen Fällen überzogen sind und die Wirkung von MitarbeiterInnenbeteiligung tendenziell überschätzt werden. Oft ist es so, dass die Verankerung des Shareholder-Value-Denkens in den Köpfen der ArbeitnehmerInnen ein wichtiges Ziel der Arbeitgeberseite ist. Das unternehmerische Denken soll in den Köpfen der MitarbeiterInnen verstärkt Platz greifen. Während die Unternehmerseite das oft tatsächlich durch Mitarbeiterbeteiligung erreicht, bleiben die ArbeitnehmerInnen trotzdem ArbeitnehmerInnen. Ihr Anteil ist in den meisten Fällen viel zu gering, um eine Ausweitung der Mitbestimmung zu erreichen. Sie sind nach wie vor von ihrem Arbeitsplatz und ihrem Lohn bzw Gehalt abhängig. Die MitarbeiterInnen erhalten zwar die Chance auf ein höheres Einkommen, was jedoch mit dem Risiko des Vermögensverlustes verbunden ist. Als Effekte der MitarbeiterInnenbeteiligung bleiben somit vor allem eine Flexibilisierung von Löhnen und Gehältern sowie eine Veränderung der Unternehmenskultur in Richtung Shareholder-Orientierung. Der Berichtsentwurf sieht die Sache jedoch durchweg positiv, so wird sogar betont, dass durch die MitarbeiterInnenbeteiligung die Arbeitsplatzsicherheit durch Optionen zur Übernahme von Unternehmen durch die ArbeitnehmerInnen verbessert wird, da gerade diese Optionen den ArbeitnehmerInnen dabei helfen können, Unternehmen in finanziellen Schwierigkeiten zu übernehmen.

Differenzierte Betrachtungsweise ist notwendig

Evelyn Regner, Abgeordnete der S&D Fraktion im Europäischen Parlament und zuständig für ihre Fraktion für das Thema, brachte es bei der Debatte im EU-Parlament auf den Punkt als sie meinte, dass die finanzielle Beteiligung für die ArbeitnehmerInnen gut, aber auch nicht gut ausgehen kann und dass es in allen Mitgliedstaaten unterschiedliche Herangehensweisen gibt. Sie gab auch zu wissen, dass die Gewerkschaften, anders als es der Berichterstatter festhielt, nicht vorbehaltlos dafür sind. Wichtig sei vielmehr, dass die MitarbeiterInnenbeteiligung freiwillig bleibt und die Gewerkschaften eine spezielle Rolle spielen müssen. Auch aus Sicht der Arbeiterkammer muß die absolute Freiwilligkeit Grundvoraussetzung für die Teilnahme jedes und jeder Einzelnen sein. Anfang 2014 wird das Plenum im Europäischen Parlament über den Bericht abstimmen. Bis dahin gehen die Verhandlungen im zuständigen Ausschuss weiter. Die Arbeiterkammer wird sich bei diesem wichtigen Dossier weiterhin stark einbringen, damit nicht ein undifferenziertes Bild der MitarbeiterInnenbeteiligung bleibt, das womöglich die EU-Kommission zu einem Handeln bewegt, dass sich ungünstig für die ArbeitnehmerInnen auswirkt.

Weiterführende Information:

Berichtsentwurf zur finanziellen Beteiligung der ArbeitnehmerInnen an den Unternehmensgewinnen