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Bereits seit mehr als einem Jahr laufen die Verhandlungen zum Kommissionsvorschlag über das EU-Kaufrecht im Europäischen Parlament. Diese Woche wurde über den Vorschlag, der unter anderem aus Sicht der Arbeiterkammer und des Europäischen Verbraucherschutzverbands BEUC zu einer Verschlechterung des Verbraucherschutzniveaus führen würde, im Binnenmarkt- und Verbraucherschutzausschuss des Europäischen Parlaments abgestimmt. Mit einem aus VerbraucherInnensicht erfreulichen Ergebnis.
In der Diskussion im Europäischen Parlament zeichneten sich bei den EU-Abgeordneten zwei komplett unterschiedliche Herangehensweisen ab: Während EU-Mandatar Hans-Peter Mayer von der Europäischen Volkspartei den Kommissionsvorschlag im Wesentlichen begrüßte, kritisierte EU-Abg. Evelyne Gebhardt von den Europäischen Sozialdemokraten den Kommissionstext. Dieser bringe keinen Mehrwert, sondern stifte nur Verwirrung und verschlechtere das Verbraucherschutzniveau. Stattdessen schlug die Abgeordnete vor, statt einer Verordnung eine Richtlinie zu schaffen, die auf dem Gebiet des Kaufrechts Mindeststandards vorsehen könnte. Damit wäre auch weiterhin ein hohes Verbraucherschutzniveau gewährleistet.

Eine eher ungewöhnliche Koalition aus den Europäischen Sozialdemokraten, Grünen, Linken, den Europäischen Konservativen und der Gruppe Europa der Freiheit und Demokratie stimmte für die Linie von EU-Abgeordneter Evelyne Gebhardt. Hans-Peter Mayer konnte sich trotz der Unterstützung von der Europäischen Volkspartei und den Liberalen nicht durchsetzen.

Die Arbeiterkammer hat sich von Anfang an für die Aufrechterhaltung des hohen österreichischen Verbraucherschutzniveaus eingesetzt und mehr als zwei Dutzend Termine mit EU-Abgeordneten dazu wahrgenommen. Aufgrund des starken Engagements der Arbeiterkammer zur Thematik des EU-Kaufrechts erhielt die AK auch die Möglichkeit, ihre Position bei einem ExpertInnenhearing im Rechtsausschuss des Europäischen Parlaments zu präsentieren. Mit Erfolg, wie das nunmehrige Abstimmungsergebnis zeigt.

Trotz des positiven Ergebnisses im Binnenmarkt- und Verbraucherschutzausschuss bleibt es jedoch spannend: Im Herbst wird der Rechtsausschuss ebenfalls über das EU-Kaufrecht abstimmen. Sollte die Abstimmung ein konträres Ergebnis im Vergleich zum Binnenmarktausschuss bringen, könnte das zu einem sehr seltenen Patt im Europäischen Parlament führen: Vermutlich wird sich dann erst in einer Kampfabstimmung im Plenum herausstellen, welcher Ansatz sich letztlich durchsetzt.

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