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Diese Woche hat die Europäische Kommission einen Vorschlag zur Überarbeitung der Pauschalreiserichtlinie veröffentlicht. Dieser Schritt war längst überfällig, denn die bestehende Richtlinie ist bereits mehr als 23 Jahre alt und stammt also noch aus der Zeit vor dem Internet. Online gebuchte Pauschalreisen sollen mit der Richtlinie nun genauso abgedeckt sein wie individuell zusammengestellte Reisen. Auch einen besseren Schutz bei der Insolvenz des Reiseveranstalters verspricht die Kommission.
Bereits seit vielen Jahren forderten Verbraucherschutzorganisationen wie unter anderem der europäische Verbraucherschutzverband BEUC sowie die Arbeiterkammer eine Überarbeitung dieses Rechtsaktes. Im Vergleich zum Jahr 1990, wo die Buchung von klassischen Pauschalreisen noch gang und gäbe war, hat sich mit der Verbreitung des Internets das Buchungsverhalten der UrlauberInnen grundlegend geändert. Viele Reisende stellen für sich heute individuelle Urlaubspakete zusammen, bei denen Flug, Unterkunft und beispielsweise Mietwagen von unterschiedlichen Anbietern kommen. Die AutorInnen der bestehenden Richtlinie sahen diese Entwicklung im Tourismussektor damals nicht voraus. Daher gibt es bei Problemen bei solchen Urlaubsarrangements sowohl seitens der UrlauberInnen als auch seitens der VeranstalterInnen immer wieder Unsicherheiten, ob und wie die Richtlinie nun anzuwenden ist.

Mit dem neuen Vorschlag sollen die maßgeschneiderten individuellen Urlaubspakete aber nun definitiv in den Anwendungsbereich der Richtlinie fallen. Für die Reisenden soll der neue Rechtstext einen besseren Schutz im Falle einer Insolvenz eines der Dienstleister bringen. Bei der Stornierung der Reise, Haftungsfragen, Schadenersatz und eventuell der Erstattung der Reisekosten sollen nun endlich klare Regelungen kommen.

Mit der Veröffentlichung des Kommissionsvorschlags beginnen nun jedoch erst die Verhandlungen darüber. Rat und Europäisches Parlament müssen erst über den Rechtstext beraten. Es werden wohl noch einige Jahre vergehen, bis die neue Richtlinie in Kraft treten wird und bis klar sein wird, was die Urlaubenden von dem neuen Rechtstext schlussendlich erwarten können.

Weitere Informationen:

Presseinformation über den Kommissionsvorschlag zur Überarbeitung der Pauschalreiserichtlinie