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EU-Kommissarin und Vizepräsidentin Reding hat nach langem Kampf innerhalb der Kommission einen Gesetzesvorschlag durchgeboxt, wonach bis zum Jahr 2020 alle Aufsichtsräte börsennotierter Unternehmen in Europa zu 40 Prozent mit Frauen besetzt sein müssen. Der Druck war einfach zu groß geworden, die Blockierer innerhalb der Kommission konnten den Vorstoß der Luxemburgerin nicht mehr stoppen. Auch die AK hat in einem offenen Brief an alle EU-KommissarInnen kurz vor der Beschlussfassung noch einmal um Unterstützung für Redings Vorschlag geworben.
Frauenquote bei Vorständen kommt nicht

So erfreulich es ist, dass es nun einen Gesetzesvorschlag zu einer Frauenquote in Aufsichtsräten gibt, so bedauerlich ist es jedoch, dass sich Kommissarin Reding mit ihrer Forderung nach einer Frauenquote auch in den Vorständen von Unternehmen bei ihren KollegInnen in der Kommission nicht durchsetzen konnte. Nichtsdestotrotz sieht der nunmehr verabschiedete Vorschlag vor, dass Firmen Frauen bei gleicher Qualifikation den Vorrang geben, wenn ihre Aufsichtsräte nicht zu 40 Prozent weiblich besetzt sind. Halten sich die rund 5.000 börsennotierten Unternehmen in der EU bis 2020 nicht daran, sollen in den Mitgliedsstaaten „wirksame, verhältnismäßige und abschreckende“ Sanktionen verhängt werden – etwa indem Geldbußen ausgesprochen oder die Besetzungen für ungültig erklärt werden. Dass erst die Mitgliedstaten die entsprechenden Sanktionen formulieren wurde von vielen Seiten als nicht wünschenswert erachtet, da es zu viel Spielraum offen lassen könnte. Durch die Zahlung einer Geldbuße könnte man sich so vor der Erfüllung der Quote drücken. Noch ist es aber zu früh zu sagen, ob dies tatsächlich der Fall sein wird. Für öffentliche Unternehmen gilt sogar die verschärfte Zielmarke zur Erfüllung der Quote im Jahre 2018. Firmen mit weniger als 250 Beschäftigten und einem Jahresumsatz von maximal 50 Millionen Euro sind ganz ausgenommen.

Widerstand formiert sich in den Mitgliedstaaten, das EU-Parlament steht hinter Reding


Während das EU-Parlament hinter Redings Vorstoß steht, regt sich in den Hauptstädten Europas großer Widerstand. Briten und Schweden haben schon eine Gruppe von QuotengegnerInnen um sich geschart. Auch die deutsche Bundesregierung ist bisher gegen die gesetzliche Einmischung aus Brüssel – weil sie sich auch intern nicht einigen kann. Die Quote war aber alternativlos: Alle bisherigen Zusagen oder Selbstverpflichtungen der Unternehmen hätten „im Grundsatz gar nichts bewegt“, teilte Reding immer wieder mit. In den vergangenen zwölf Monaten stieg der Frauenanteil in den Vorständen börsennotierter Unternehmen aller Appelle zum Trotz nur minimal auf 13,5 Prozent.

Damit die von der Brüsseler Behörde verabschiedete Quote EU-Gesetz wird, müsste sie noch vom EU-Parlament und von den Mitgliedsstaaten angenommen werden. Dies wird ein nicht einfacher Prozess, den die AK wie auch in der Vergangenheit mit großer Aufmerksamkeit verfolgen wird.

Weiterführende Informationen:


Vorschlag der EU-Kommission zur Frauenquote in Aufsichtsräten

AK-Presseaussendung und Brief an alle EU-KommissarInnen zur Unterstützung einer Frauenquote

Presseaussendung der EU-Kommission zur Frauenquote in Aufsichtsräten