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Die Umsetzung der Wettbewerbsfähigkeit in der EU und durch die EU sei reglementiert und werde von den Mitgliedsstaaten auch Großteiles eingehalten, der Schutz von ArbeitnehmerInnen und Beschäftigung werde von der Union jedoch stiefmütterlich behandelt, so Isabelle Schönmann vom Europäischen Gewerkschaftsinstitut (ETUI). Schönmann hat am 9. Oktober mit Wissenschaftlern aus anderen Instituten dem Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten ihre Forschungsergebnisse zu Unternehmensumstrukturierungen präsentiert.
Die Studie wurde vom Ausschuss in Auftrag gegeben, um die Empfehlungen des spanischen EU-Abgeordneten Alejandro Cercas (S&D) auf ihren Mehrwert und ihre Auswirkungen zu überprüfen und der Frage nachzugehen, ob eine EU-Richtlinie auf diesem Gebiet überhaupt sinnvoll wäre. Dabei kamen die ExpertInnen zum Ergebnis, dass die empfohlenen Maßnahmen positive Auswirkungen auf Beschäftigte und Wirtschaft hätten. Vor allem die frühzeitige Unterrichtung und Anhörung von ArbeitnehmerInnen sowie ihre gezielte Ausbildung sind wichtige Vorschläge gegen den Arbeitsstellenabbau und hohe Arbeitslosenzahlen, so die Studie.

Brauchen ArbeitnehmerInnen eine EU-Initiative zur Restrukturierung?


Die WissenschaftlerInnen haben nationale und europäische Vorgaben, die Betriebsumstrukturierungen betreffen, analysiert und konnten dabei feststellen, dass - bei gleichzeitiger Verschlechterung von Arbeitsverhältnissen durch Restrukturierungen - seit 2002 keine neuen rechtlichen Initiativen auf EU-Ebene ergriffen und bestehende Vorgaben in den Mitgliedsstaaten vernachlässigt wurden. Bei den getrübten Wirtschaftsaussichten für die nächsten Jahre raten die ForscherInnen, Initiativen auf dem Gebiet der Restrukturierungen zu setzen, da im wirtschaftlichen Alltag keine Abkehr von Betriebsverlagerungen erkennbar sei.

Offen bleibt noch: Verbindlich oder nicht?

Umstritten bleibt allerdings nach wie vor die Wahl des geeigneten legislativen Instruments. Die ParlamentarierInnen müssen sich in den nächsten Wochen einigen, wie eine europäische Initiative zur Restrukturierung auszusehen hat, ob sie für die Mitgliedsstaaten verbindlich sein soll oder nicht. Die Liberalen im Europäischen Parlament wünschen sich einen unverbindlichen Verhaltenskodex.,. Der spanische Berichterstatter Cercas sprach sich allerdings für eine verbindliche Richtlinie aus.. Auch bei der Definition von Fort- und Weiterbildung ist man sich noch nicht einig. Ob ArbeitnehmerInnen überhaupt ein Recht auf Bildung oder sogar eine Verpflichtung dazu haben, muss noch diskutiert werden.

Obwohl also zwei zentrale Aspekte des Initiativberichtes noch ausverhandelt werden müssen, ist man seit der Präsentation des Erstentwurfs im Juni 2012 schon weit vorangekommen. Nach Abschluss der Arbeiten im Europäischen Parlament ist dann die EU-Kommission gefordert zu handeln. Mit einer umfassenden EU-Initiative auf dem Gebiet der Betriebsumstrukturierungen können die Rechte von ArbeitnehmerInnen gestärkt werden, weshalb auch der Europäische Gewerkschaftsbund (EGB) den Cercas-Bericht unterstützt.

Links:

Veranstaltung zu Restrukturierung 19. September

EGB Resolution