Nachrichten

Zurück
Die EU-Kommission hatte nur Gutes im Sinne, als sie mit einem Gesetzesvorschlag notwendig gewordene Regeln bei grenzüberschreitenden Streikfällen und dem Verhältnis zwischen den wirtschaftlichen Marktfreiheiten und dem Streikrecht aufstellen wollte. Nur leider machte sie die Rechnung ohne den Wirt - Rat und Parlament zwangen die Kommission letztlich in die Knie! Die gab nun klein bei und zog ihren gut gemeinten, aber extrem schlechten und von allen Seiten abgelehnten Gesetzesentwurf zurück.
Monti II: Totgeburt von Anfang an

Es begann alles im März diesen Jahres, als die EU-Kommission mit der sogenannten „Monti-II-Verordnung“ das Verhältnis zwischen kollektiven Kampfmaßnahmen – insbesondere Streiks – einerseits und den wirtschaftlichen Marktfreiheiten des Binnenmarktes andererseits klären wollte. Der Vorschlag stieß jedoch weder auf Seiten der ArbeitnehmerInnenvertretung, noch auf Seiten der ArbeitgeberInnenvertretung auf viel Gegenliebe. Dies setze sich auch im Europäischen Parlament und im Rat fort und kumulierte Mitte des Jahres in der ersten „Subsidiaritätsrüge“ der Mitgliedstaaten - konkret durch die nationalen Parlamente - seit dem Inkrafttreten des Vertrages von Lissabon. Das Rechtsinstrument der „Subsidiaritätsrüge“ ist ein sogenanntes Frühwarnverfahren, wenn nationale Parlamente begründete Bedenken haben, dass ein Kommissionsvorschlag die Vertragsgrenzen überschreitet und in nationale Gesetzgebung eingreift. Insgesamt erhoben zwölf nationale Regierungen Einspruch gegen die geplante Regelung. Österreich war nicht darunter.

Monti II zementierte skandalöse EuGH Urteile ein

Die Monti-II-Verordnung war eigentlich als Reaktion auf Urteile des EuGH gedacht, durch welche grundlegende soziale Rechte der Freiheit der Wirtschaft untergeordnet wurden. Doch auch im Vorschlag der Kommission wurde festgehalten, dass Grundrechte keinen Vorrang vor Marktfreiheiten haben, sondern auf gleicher Ebene stehen. Das widersprach diametral den Forderungen der ArbeitnehmerInnenvertretung, die sich eigentlich erwarteten, dass die EU-Kommission bestimmt, dass Grundrechte der ArbeitnehmerInnen Vorrang vor den Marktfreiheiten genießen. Die europäischen Gewerkschaften forderten daher auch seit langem die Verankerung einer sozialen Fortschrittsklausel im EU-Vertrag, die den Vorrang von sozialen Grundrechten verbindlich festschreiben soll. Wie es nach dem Rückzug der Kommission weitergeht, ist nicht so leicht zu sagen. Fest steht, dass der Monti II Vorschlag gestorben ist. Die aus ArbeitnehmerInnensicht skandalösen EuGH Urteile haben leider weiterhin Bestand. Nun ist die EU-Kommission wieder am Zug, sich des Problems anzunehmen. Denn nur sie kann einen neuen Vorschlag vorlegen. Politisch bedeutet dies eine schwere Niederlage für die EU-Kommission, denn sie fand weder im Europäischen Parlament, Rat, noch bei den maßgebenden InteressenvertreterInnen der ArbeitnehmerInnen und ArbeitgeberInnen Unterstützung.

Weiterführende Information:

Zurückgezogener Vorschlag der EU-Kommission zu Monti II