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Anbieter von Online-Musikdiensten stoßen auf große Hürden, wenn sie Musik in mehreren Ländern in der EU zum Download oder Streaming anbieten wollen. Die Kommission will das mit einem Richtlinienvorschlag ändern, der die Vergabe von Mehrgebietslizenzen für die Online-Nutzung von urheberrechtlich geschützter Musik erleichtern soll. Auch sollen Verwertungsgesellschaften transparenter werden, und RechteinhaberInnen sollen größere Kontrolle über ihre Rechte erhalten.
Die neusten Songs, aktuelle Filme und Lesestoff per Mausklick – die gestiegene Nachfrage nach Online-Zugang zu Kulturinhalten macht längst nicht mehr an Landesgrenzen Halt. Dennoch ist das Angebot an legal im Internet abrufbaren Musikstücken in der EU eingeschränkt. Will ein Online-Musikdienst wie iTunes ein Lied in allen 27 EU-Ländern zum Verkauf anbieten, muss es dafür Lizenzen in allen 27 Ländern einholen, sagte EU-Binnenmarktkommissar Michel Barnier auf einer Pressekonferenz. Die Kommission will verhindern, dass dieser oft langwierige Prozess die Vielfalt des legalen Musikangebots im Internet einschränkt. Schließlich bestehe die Gefahr, dass sich NutzerInnen illegalen Downloadmöglichkeiten zuwenden, wenn zu wenig legales Angebot im Netz besteht, warnte Kommissar Barnier.

Der Richtlinienvorschlag legt die Anforderungen fest, die Verwertungsgesellschaften erfüllen müssen, wenn sie Mehrgebietslizenzen für Online-Rechte an Musikstücken vergeben wollen. Wenn eine Verwertungsgesellschaft keine Mehrgebietslizenzen selbst vergeben möchte, kann sie ihr Musikrepertoire im Hinblick auf grenzüberschreitende Lizenzen von einer anderen Gesellschaft vertreten lassen. RechteinhaberInnen können außerdem nach einer Sperrfrist selbst oder über einen Dritten länderübergreifende Lizenzen vergeben, wenn ihre Verwertungsgesellschaft keine solchen Lizenzen vergibt oder dies einer anderen Gesellschaft erlaubt.

RechteinhaberInnen sollen größere Kontrolle über Verwertungsgesellschaften haben

Darüber hinaus zielt der Vorschlag darauf ab, die Tätigkeiten von allen Verwertungsgesellschaften sämtlicher Sparten EU-weiten Regeln zu unterziehen, die diese transparenter und effizienter machen sollen. In der EU gibt es über 250 Verwertungsgesellschaften, die die Urheber- und andere Schutzrechte von RechteinhaberInnen verwalten. Nach den Plänen der Kommission müssten diese künftig einen jährlichen Transparenzbericht vorlegen und ein Aufsichtsgremium einrichten, durch das Mitglieder die Leitung einer Verwertungsgesellschaft kontrollieren können. Die Richtlinie soll zudem sicherstellen, dass die Gesellschaften Beträge an RechteinhaberInnen wie KomponistInnen und AutorInnen schneller auszahlen und diesen mindestens einmal pro Jahr Informationen über eingezogene und ausgezahlte Beträge zukommen lassen. Die EU-Mitgliedstaaten müssten außerdem gewährleisten, dass Streitbeilegungsverfahren bestehen, mittels derer Mitglieder von Verwertungsgesellschaften, RechteinhaberInnen sowie kommerzielle Nutzer Konflikte mit den Gesellschaften klären können.



Weiterführende Informationen:

Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über kollektive Wahrnehmung von Urheber- und verwandten Schutzrechten und die Vergabe von Mehrgebietslizenzen für die Online-Nutzung von Rechten an Musikwerken im Binnenmarkt