Nachrichten

Zurück
Im Zuge der EU-weiten Finanzkrise mussten Millionen von AnlegerInnen teilweise erhebliche Verluste hinnehmen. Die Kommission versucht nun mit einem Paket aus drei Gesetzesvorschlägen den Verbraucherschutz bei Finanzprodukten zu erhöhen und damit das Vertrauen der KonsumentInnen wieder zurückzugewinnen. Anlageformen sollen besser erklärt und Risiken klarer dargestellt werden. Vertriebspraktiken in der Versicherungsbranche sollen besser geregelt, Vorschriften über Investmentfonds überarbeitet werden.
Bei Finanzprodukten für KleinanlegerInnen geht es um einen Markt von enormem Umfang. Die Kommission schätzt das Volumen an Finanzprodukten für KleininvestorInnen in der Europäischen Union auf bis zu 10.000 Mrd. €. Aufgrund der negativen Erfahrungen der letzten Jahre versucht die Kommission nun mit drei Legislativvorschlägen, den VerbraucherInnenschutz zu erhöhen. Es geht dabei um

•Einen Verordnungsvorschlag über Basisinformationsblätter für Anlageprodukte
•Die Überarbeitung der Richtlinie über die Versicherungsvermittlung und
•Einen Richtlinienvorschlag zur Verbesserung des Schutzes von Anlegern, die Anteile von Investmentfonds kaufen.

Bessere Übersicht über Finanzprodukte mit Basisinformationsblättern

Ein zentraler Ansatzpunkt beim KonsumentInnenschutz im Bereich der Finanzdienstleistungen ist für die Kommission ein Verordnungsvorschlag über Basisinformationsblätter für Anlageprodukte. Das Basisinformationsblatt soll die Vielzahl unterschiedlicher Finanzprodukte vergleichbar machen, sowie mögliche Risiken und Kosten besser darstellen. Die Informationen in dem Blatt müssen laut Kommission in einer klaren und verständlichen Sprache abgefasst sein, die auf Fachtermini verzichtet, wenn die Anlage auch in einfacher Sprache erklärt werden kann. Darüber hinaus enthält die Unterlage einen eigenen Abschnitt über das Risiko- und Renditeprofil der Anlage. Darin enthalten sein müssen auch Warnungen hinsichtlich spezieller Risiken, die sich nicht oder nicht ausreichend aus dem Risiko-/Renditenprofil widerspiegeln. Sowohl direkte als auch indirekte Kosten müssen in der Unterlage beschrieben werden. Anwendung finden soll das Basisinformationsblatt auf die große Zahl an Fondsprodukten, aber ebenso auf Altersvorsorgeprodukte.

Verbesserung des Verbraucherschutzes bei Versicherungsprodukten

Mit einer Überarbeitung der bestehenden Versicherungsvermittlungsrichtlinie möchte die Kommission die Vertriebspraktiken bei den Versicherungen besser regeln und damit den VerbraucherInnenschutz erhöhen. So soll die Richtlinie nun auch Anwendung finden, wenn der Konsument eine Versicherung direkt beim Versicherungsunternehmen abgeschlossen hat. Bisher galt die Richtlinie nur für VersicherungsmaklerInnen und –vermittlerInnen. Alle Arten von Versicherungen sollen mit der Richtlinie abgedeckt sein – von der Kfz- über die Hausratversicherung bis hin zur Lebensversicherung. Durch die Offenlegung der Vergütungen der VersicherungsverkäuferInnen sollen Interessenskonflikte (dass der Vermittler nur Produkte mit der höchsten Provision verkauft) vermieden werden.

Verschärfung der Regeln für Investmentfonds

Die Kommission will darüber hinaus eine Verschärfung der Vorschriften für Investmentfonds erreichen. Bei den vorgeschlagenen Änderungen an der sogenannten OGAW-Richtlinie über Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren verfolgt die Kommission die Gewährleistung von Anlegersicherheit und Marktintegrität als Ziel. Bei OGAW-Fonds handelt es sich um Investmentfonds, die einer Regulierung auf EU-Ebene unterliegen. Der Vorschlag präzisiert die Aufgaben von Verwahrstellen, die für einen OGAW-Fonds handeln, und ihre Haftungspflichten im Falle eines Verlusts eines in Verwahrung gehaltenen Finanzinstruments. Zudem sollen die Änderungen sicherstellen, dass die Bezahlung von FondsmanagerInnen nicht zum Eingehen übermäßiger Risiken verleitet. Ein dritter Kernpunkt des Vorschlags betrifft einen gemeinsamen Ansatz für Sanktionen bei erheblichen Verletzungen der Regeln der Richtlinie.

Nach den Erfahrungen mit anderen Legislativmaßnahmen zur Finanzmarktregulierung ist damit zu rechnen, dass der Finanzsektor erneut Horden an ManagerInnen und BeraterInnen nach Brüssel schicken wird, um die Legislativvorschläge in ihrem Sinne zu ändern. Es bleibt zu hoffen, dass sich Rat und Europäisches Parlament, die nun am Zug sind, davon nicht beeindrucken lassen und am Ende der Verhandlungen eine deutliche Verbesserung des VerbraucherInnenschutzes steht.

Weiterführende Informationen:

Kommissionsvorschlag zu einer Verordnung zu Basisinformationsblättern für Anlageprodukte

Kommissionsvorschlag zur Revision der Versicherungsvermittlungs-Richtlinie (auf Englisch)

Kommissionsvorschlag zur Änderung der Richtlinie über bestimmte Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren