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Der Kommissionsvorschlag zu den Vertragsklauseln im EU-Kaufrecht senkt das Verbraucherschutzniveau. Das war die eindeutige Aussage von Ursula Pachl, stellvertretende Direktorin von der europäischen Verbraucherschutzorganisation BEUC bei einem Workshop zum Gemeinsamen Europäischen Kaufrecht im Rechtsausschuss des Europäischen Parlaments. Eine Vertreterin der italienischen Handelskammer äußerte ebenfalls Bedenken hinsichtlich der Klauseln in Kaufverträgen.
Wie bereits in früheren Artikeln berichtet, schlägt die Kommission für grenzüberschreitende Verbrauchergeschäfte ein EU-Kaufrecht vor – zusätzlich zu den 27 bestehenden nationalen Kaufrechten. Sowohl von Unternehmer- als auch von VerbraucherInnensicht erntete die Kommission und die zuständige luxemburgische EU-Kommissarin Reding heftige Kritik für den offensichtlich gründlich missglückten Rechtsvorschlag. Für den österreichischen Konsumenten würde der Kommissionstext zu deutlichen Verschlechterungen führen.

Die stellvertretende Direktorin von der BEUC berichtete bei der Anhörung im Europäischen Parlament, dass es nur eine einzige nationale Verbraucherschutzorganisation bei BEUC gebe, die den Vorschlag begrüßt. Es handelt sich um den luxemburgischen Verbraucherschutzverband. Bei den Vertragsbedingungen ist laut Pachl unter anderem das Problem, dass mit dem Vorschlag Parallelstrukturen geschaffen werden. Der Unternehmer kann damit auch entscheiden, ob er eine Klausel anwendet, die im nationalen Recht verboten wäre, im EU-Recht jedoch nicht. Der Schutz der KonsumentInnen ist bei den Vertragsklauseln laut Pachl leider nicht hoch. Mit dem Kommissionstext drohe darüber hinaus eine große Anzahl von Verfahren beim Europäischen Gerichtshof.

Auch von wissenschaftlicher Seite gab es Erläuterungen zu den Klauseln: Martijn Hesselink von der Universität Amsterdam meint, dass der Grundsatz gelte, dass unfaire Bedingungen für den Verbraucher nicht verbindlich seien. Unfair bedeute ein mangelndes Gleichgewicht zwischen Verpflichtungen und Vergünstigungen, die durch den Vertrag mit dem Verbraucher entstehen. Hesselink meint im Unterschied zu BEUC, dass durch den Text die Rechtssicherheit verbessert würde, weil mit einer schwarzen und einer grauen Liste (Klauseln, die als missbräuchlich gelten bzw. als missbräuchlich zu hinterfragen sind) der Begriff „unfair“ präzisiert werde.

Die Vertreterin der italienischen Handelskammer UnionCamere, Tiziana Pompei, informierte eingangs, dass sie dem Vorschlag positiv gegenüberstehe. Der Schwachpunkt sei aber die fakultative Regelung, eine einheitliche Regelung hätte einen wesentlich größeren Nutzen. Sie spricht für ein hohes Schutzniveau für VerbraucherInnen sowie Betriebe aus. Unternehmen hätten nicht die Ressourcen, sich die fakultativen Instrumente durchzusehen. Musterverträge würden helfen. Der Verbraucher brauche auch Hilfen, um zu beurteilen, ob der Vertrag in Ordnung ist.

Am 19. Juni soll ein weiterer Workshop im Europäischen Parlament zum EU-Kaufrecht stattfinden. Auch die Bundesarbeitskammer Österreich wurde eingeladen zur Frage der Gewährleistung Stellung zu nehmen. Frühestens im Herbst wird es ein erstes schriftliches Dokument seitens des Europäischen Parlaments geben, das eine erste Übersicht über das mit 186 Artikeln sehr umfangreiche Dossier enthalten soll.