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Am Mittwoch stellte die EU-Kommission einen Vorschlag zu einer Richtlinie vor, die helfen soll, die sogenannte Entsende-Richtlinie besser durchzusetzen. Handlungsbedarf besteht, weil vorübergehend ins EU-Ausland entsandte ArbeitnehmerInnen in der EU häufig mit Lohn- und Sozialdumping konfrontiert sind. Zielsetzung der Kommission ist es etwa, die Zusammenarbeit von nationalen Behörden zu verbessern und die Durchsetzung der ArbeitnehmerInnenrechte zu erleichtern. Die geplante Einschränkung der nationalen Kontrollmöglichkeiten muss jedoch kritisch betrachtet werden. Die Entsende-Richtlinie von 1996 regelt die Bedingungen, zu denen Unternehmen mit Sitz in einem EU-Mitgliedstaat ArbeitnehmerInnen zur Erbringung von Dienstleistungen in ein anderes EU-Land entsenden können. In Bereichen wie Mindestlöhnen, Höchstarbeitszeit und Sicherheit am Arbeitsplatz sollen für entsandte ArbeitnehmerInnen die geltenden Bestimmungen im Aufnahmeland zutreffen. In der Praxis werden diese Bestimmungen jedoch oft nicht eingehalten, wie Studien zeigen. „Die vorübergehende Entsendung von Arbeitnehmern ist eine Win-Win-Situation für die Arbeitsmärkte und die Unternehmen in der EU, aber sie kann nicht zur Umgehung sozialer Mindeststandards eingesetzt werden“, meinte EU-Sozialkommissar László Andor.

Der Kommissionsvorschlag will hier ansetzen und für die bessere Durchsetzung der geltenden Richtlinie sorgen. So sollen höhere Standards für die Information von ArbeitnehmerInnen und Unternehmen über ihre Rechte und Pflichten geschaffen werden. Auch will die Kommission die Zusammenarbeit der nationalen zuständigen Behörden durch klarere Regeln verbessern. Was Entsendung genau umfasst, soll näher präzisiert werden, um die Ausbreitung von Briefkastenfirmen zu verhindern, die unter dem Deckmantel der Entsendung Beschäftigungsvorschriften umgehen. Eine weitere Zielsetzung des Kommissionsvorschlags besteht darin, eine bessere Durchsetzung von ArbeitnehmerInnenrechten zu ermöglichen. Kommissar Andor will eine gesamtschuldnerische Haftung für die Löhne und Gehälter in der Baubranche einführen. Wenn ein direkter Subunternehmer entsandte ArbeitnehmerInnen um ihre Löhne prellt und etwa wegen Insolvenz nicht mehr zur Rechenschaft gezogen werden kann, könnten die entsandten ArbeitnehmerInnen an ihrem Arbeitsort dann den Hauptunternehmer klagen. In Österreich und sieben weiteren Mitgliedstaaten gilt ohnehin bereits eine gesamtschuldnerische Haftung, die Richtlinie will das System in der EU vereinheitlichen.

Kommissionsvorschlag schränkt Kontrollbefugnisse nationaler Behörden gegen Schwarzarbeit ein


Um die Rechte von entsandten ArbeitnehmerInnen zu schützen und Schwarzarbeit zu bekämpfen, sind allerdings effektive Kontrollen notwendig. Und genau hier könnten die Vorschläge der Kommission im Widerspruch zu dem Ziel des Schutzes der ArbeitnehmerInnen stehen. So möchte die Kommission die Befugnisse der nationalen Behörden zur Überprüfung der Arbeitsbedingungen einschränken. Da der Vorschlag der Durchsetzungs-Richtlinie bestimmte Höchstanforderungen für Kontrollen festsetzt, könnten Mitgliedstaaten gezwungen sein, darüber hinausgehende Kontrollmaßnahmen abzuschaffen.

Die Vorschläge werden für weitere Diskussionen sorgen, schließlich müssen sowohl das Europäische Parlament als auch der Rat der EU gemeinsam über den Entwurf entscheiden.

Weitere Informationen:
Vorschlag für eine Richtlinie zur Durchsetzung der Richtlinie/96/71/EG über die Entsendung von Arbeitnehmern im Rahmen der Erbringung von Dienstleistungen