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Mag man den Medienberichten dieser Tage Glauben schenken, so droht aus Brüssel Ungemach. Es war zu lesen, dass sich die Brüsseler Behörden bei der allseits bekannten und umstrittenen Arbeitszeitrichtlinie (AZ-RL) etwas Besonderes einfallen haben lassen. PolitikerInnen und StandesvertreterInnen reagierten sofort panisch. Panik ist aber das schlechteste Rezept, um einen klaren Kopf zu behalten. Und den hat man gebraucht, um der unnötigen Panikmache nicht auf den Leim zu gehen. Fakt ist vielmehr, dass weder die Freiwilligentätigkeit der Feuerwehr noch der Rettung von der EU in der Existenz bedroht werden.
Europäische SozialpartnerInnen verhandeln gerade die neue Arbeitszeitrichtlinie

2009 war ein entscheidendes Jahr für die Arbeitszeitrichtlinie. Nach Jahren der Verhandlungen zwischen dem Europäischen Parlament und dem Rat kam es zu keiner Einigung auf eine neue Arbeitszeitrichtlinie. Dies führte dazu, dass die seit 1993 gültige Arbeitszeitrichtlinie in Kraft blieb und sich die EU-Kommission überlegen musste einen Ausweg aus dem Dilemma zu finden. Eine Revision der AZ-RL stand an, unter anderem deswegen, weil der EuGH urteilte, dass Bereitschaftsdienst immer als Arbeitszeit gilt und Mitgliedstaaten diese Regel nicht einhielten. Man darf dabei nie aus den Augen lassen, dass die Arbeitszeitrichtlinie zum Schutz der Gesundheit und Sicherheit der ArbeitnehmerInnen geschaffen wurde. Als möglichen Ausweg aus der misslichen Lage einigten sich voriges Jahr im Dezember die europäischen Sozialpartner selbst Verhandlungen aufzunehmen und eine Lösung herbeizuführen. Neun Monate stehen dazu zur Verfügung. Ergebnisse gibt es noch keine, nun beginnt einmal ein erstes Abtasten. Weder die EU-Kommission noch irgendeine andere EU-Institution haben bei den Verhandlungen ein Mitspracherecht. Daher ist die durch die Medien aufgeheizte Stimmung, dass aus Brüssel, wie so oft zu hören war von den „Eurokraten“, eine Abschaffung der freiwilligen Feuerwehr oder der Rettung im Raum steht, als reiner Populismus zu sehen. Leider hat die EU-Kommission es verabsäumt klar gegen diese Behauptungen aufzutreten. Das würde man sich manchmal wünschen, denn nicht alles, was von Brüssel kommt, ist automatisch schlecht und ein Schwachsinn, wie manch einer meint.

Freiwilligentätigkeit ist Bereich, den man sich genau anschauen muss

Keiner streitet ab, dass es vielleicht gerade im Bereich der Freiwilligentätigkeit besonderer Bestimmungen bedarf, damit es in Zukunft nicht zu Komplikationen kommt. Diese Meinung vertritt auch die Europäische Kommission. Die europäischen Sozialpartner sind sich der Problematik sehr wohl bewusst und werden, so es nötig sein sollte, auch dafür eine Lösung finden. Eines ist jedoch klar aus der medialen Debatte der letzten Tage ersichtlich geworden, es bedarf noch viel Aufklärungsarbeit über die Arbeitsweise der Europäischen Union. Sicher ist es nicht immer leicht das Zusammenspiel zwischen EU-Kommission, Rat und EU-Parlament zu verstehen. Doch dies ist, so wie bei den Spielregeln in der Innenpolitik Österreichs, absolut notwendig, um die richtigen Schlüsse zu ziehen und rechtzeitig auf tatsächliche Gefahren zu reagieren, die sich zum Nachteil der ArbeitnehmerInnen oder KonsumentInnen Österreichs auswirken könnten. Genau das ist eine der Aufgaben, die das AK EUROPA Büro in Brüssel wahrnimmt