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Das Ziel ist ambitioniert. Die EU-Kommission will mit weitreichenden Legislativvorschlägen die mehr als 15 Jahre alten Regeln zum Datenschutz reformieren. Es sollen auf EU-Ebene einheitliche Regelungen geschaffen werden. Gleichzeitig erhofft man sich mit den neuen Regeln Impulse für mehr Wachstum, Arbeitsplätze und Innovationen in Europa. Das vorgeschlagene Gesetzeswerk macht einen durchdachten Eindruck. Ob es aber auch praxistauglich sein wird, lässt sich noch nicht beurteilen.
Reding sieht Grundrecht auf Schutz personenbezogener Daten in Gefahr

Viviane Reding, EU-Justizkommissarin und Kommissionsvizepräsidentin, stellte diese Woche das Datenschutzpaket im Rahmen einer Pressekonferenz vor. Sie merkte an, dass viele EU-BürgerInnen nicht immer das Gefühl haben, dass der Schutz ihrer personenbezogenen Daten ausreichend gewährleistet sei. Damit sei das Grundrecht aller EuropäerInnen in Gefahr. Mit dem Vorschlag für eine Verordnung zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten sowie einem Vorschlag für eine Richtlinie zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die zuständigen Behörden zum Zwecke der Verhütung, Aufdeckung, Untersuchung oder Verfolgung von Straftaten oder der Strafvollstreckung, soll nun Abhilfe geschaffen werden.

Die Verarbeitung von ArbeitnehmerInnendaten unterliegt den Regeln der Verordnung


Ein heikler, aber wichtiger Punkt betrifft die Verarbeitung der personenbezogenen Daten von ArbeitnehmerInnen. Die Verordnung widmet sich diesem Thema. Es wird in einem Artikel festgehalten, dass die Mitgliedstaaten in den Grenzen der Verordnung per Gesetz die Verarbeitung personenbezogener ArbeitnehmerInnendaten im Beschäftigungskontext unter anderem für Zwecke der Einstellung, der Erfüllung des Arbeitsvertrags, einschließlich der Erfüllung von gesetzlich oder tarifvertraglich festgelegten Pflichten regeln können. Es bedarf aber einer eingehenden Analyse, des immerhin fast 140 Seiten starken Verordnungsvorschlages, um beurteilen zu können, welche Auswirkungen dies für die ArbeitnehmerInnen haben könnte.

Vor 2016 treten die neuen Regelungen nicht in Kraft


Spannend bleibt, was von den Vorschlägen der EU-Kommission schlussendlich übrig bleiben wird, denn nun sind das EU-Parlament und der Rat am Zug. Vor 2016 ist mit einem Inkrafttreten nicht zu rechnen, bei einer durchschnittlichen Verhandlungsdauer von zwei Jahren und einer zusätzlichen Frist von zwei Jahren zur Umsetzung.

Weiterführende Information:

Presseaussendung der EU-Kommission zum neuen Datenschutzpaket