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EU-Kommissar Tajani legte am Dienstag zwei Legislativvorschläge zur alternativen Streitbeilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten vor. Damit sollen Dispute zwischen KonsumentInnen und HändlerInnen künftig vermehrt außergerichtlich ausgefochten werden. Dies führe für beide Parteien zu einer schnelleren, billigeren und effektiveren Streitbeilegung, meint der Kommissar. Bei den KonsumentenschutzvertreterInnen besteht allerdings kein Grund zur ungetrübten Freude: So ist nichts davon zu lesen, dass dieses Instrument verpflichtend wäre. Auch ist nicht klar, wer die Entscheidungen im Rahmen der alternativen Streitbeilegung fällt.
Kommission stellt Vorteile der außergerichtlichen Streitbeilegung in den Vordergrund

KonsumentInnen haben oft Probleme, ihr Geld zurückzufordern, wenn Waren und Dienstleistungen unbefriedigend sind. Diese Probleme verschärften sich sogar bei KundInnen noch deutlich, wenn sie etwas in einem anderen EU-Land oder online kaufen. KonsumentInnen würden heute wegen kleinerer strittiger Beträge den gerichtlichen Weg erst gar nicht beschreiten. Außergerichtliche Lösungen, auch Alternative Dispute Resolution (ADR) genannt, sollen hier eine Lösung schaffen. Sie seien schneller, billiger und einfacher für KundInnen und HändlerInnen zugleich. Bei den in der Richtlinie geregelten Geschäften soll die Abwicklung maximal 90 Tage dauern. Ein neues Online-Portal für Beschwerdeeinreichungen im E-Commerce Bereich soll außerdem für eine schnelle Abwicklung von Streitigkeiten innerhalb von 30 Tagen sorgen.

Die beiden Vorschläge sollen sicherstellen, dass es überall in der EU die Möglichkeit der alternativen Streitbeilegung gibt, egal um welche Produkte und Dienstleistungen es geht. Darüber hinaus soll auch die Unparteilichkeit, Fairness, Transparenz und Effektivität außergerichtlicher Streitbeilegungsbehörden garantiert sein. Auf Rechnungen müssten im Streitfall zudem Informationen für KonsumentInnen ersichtlich sein, die Auskunft über die für die Beilegung zuständige Behörde geben. Wenn KundInnen ein Produkt im EU-Ausland kaufen und nicht zufrieden damit sind, so können sie künftig einen Streit mit einem Online-Händler über eine digitale Plattform abwickeln.

Diese EU-weiten Maßnahmen sollen über außergerichtliche Streitbeilegungsmechanismen einen gleichwertigen Konsumentenschutz in allen Mitgliedsstaaten garantieren. Durch die neue Möglichkeit der Online-Streitbeilegung soll der Binnenmarkt für grenzübergreifende digitale Geschäfte stärker ausgebaut werden. Die Richtlinie für ADR-Mechanismen soll 2014 und jene für Online-Streitfälle 2015 in Kraft treten. Inwiefern diese Mechanismen wirklich Vorteile für KonsumentInnen bringen, ist noch nicht absehbar. Außerdem ist die Möglichkeit, dass sich KonsumentInnen über den Weg der gerichtlichen Sammelklagen ihr Recht verschaffen können, in den Vorschlägen nicht berücksichtigt.

KonsumentenschützerInnen haben Bedenken


VerbrauchervertreterInnen teilen die Freude der Kommission über die vorgeschlagenen Legislativmaßnahmen allerdings nicht uneingeschränkt: Einer der Hauptkritikpunkte ist, dass die alternative Streitbeilegung keinen verpflichtenden Charakter hat. Fraglich sei außerdem, wer überhaupt die Entscheidungen bei einem Streitbeilegungsverfahren fälle. Auch die Transparenz bei diesen beiden Vorschlägen sei noch nicht zufriedenstellend gelöst. Die KonsumentenschützerInnen bedauern außerdem, dass die Kommission nach wie vor keinen Vorschlag für EU-Sammelklagen vorgelegt hat.

Links:

VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES über die Online-Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten (Verordnung überOnline-Streitbeilegung)

RICHTLINIE DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES über Formen der alternativen Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2006/2004 und der Richtlinie 2009/22/EG (Richtlinie über alternative Streitbeilegung)