Nachrichten

Zurück
Diese Woche wurde im Plenum des Europäischen Parlaments (EP) über den Stand der Dinge bei den Verhandlungen über die EU-Mutterschutzrichtlinie debattiert. Grund war eine Anfrage des EP an den Rat, bei dem seit mehr als einem Jahr eine Entscheidung aussteht, ob dieser zu einem Kompromiss bereit wäre, die seit 2008 in Verhandlungen befindliche Mutterschutzrichtlinie einem positiven Ende zuzuführen. Bis dato scheiterte eine Einigung an den zu weit auseinanderliegenden Positionen zwischen Rat und EP.
Einigung zwischen Rat und EU-Parlament ist in weite Ferne gerückt

Im Jahre 2008 schlug die EU-Kommission eine Revision der seit 1992 in Kraft stehenden Mutterschutzrichtlinie vor. Die wichtigsten Punkte der neuen Mutterschutzrichtlinie sollten unter anderem eine Ausdehnung von bisher 14 auf 18 Wochen Mutterschutz sein, von denen sechs Wochen nach der Entbindung genommen werden müssen. Weiters, dass während des Mutterschaftsurlaubes 100 % des Arbeitsentgelts fortgezahlt werden, eine Beschränkung auf die Höhe des Krankengeldes aber möglich sein soll. Aber auch, dass Frauen das Recht erhalten, nach Ende des Mutterschaftsurlaubes den Arbeitgeber um flexiblere Arbeitszeitgestaltung zu ersuchen. Das EU-Parlament änderte den Vorschlag der EU-Kommission dahingehend ab, dass eine Ausdehnung des Mutterschaftsurlaubes auf 20 Wochen, die Höhe der Lohnfortzahlung auf 100 % und zusätzlich die Bedingungen für einen Vaterschaftsurlaub von zwei Wochen bei vollständigem Lohnausgleich beschlossen wurden. Dies stieß auf heftigen Widerstand der Mitgliedstaaten, die argumentierten, dass die Kosten für alle Forderungen zu hoch wären. Dies war auch der Grund, warum sich seit der Beschlussfassung des EU-Parlaments im Oktober 2010 auf Ratsebene nichts getan hat und die jeweilig amtierenden Präsidentschaften die Mutterschutzrichtlinie nicht auf ihrer Tagesordnung hatte.

EU-Parlament zeigt sich in Zeiten der Krise verhandlungsbereit


Nach einem Jahr des Stillstandes zwischen EU-Parlament und Rat kommt wieder Schwung in die Debatte. Nun zeigt sich das EU-Parlament verhandlungsbereit und ist willens von seinen hochgesteckten Forderungen abzugehen, auch im Hinblick der unterschiedlichen Regelungen zum Mutterschaftsurlaub in den einzelnen Mitgliedstaaten, um mit dem Rat eine Einigung zu erzielen. Man ersucht den Rat ausdrücklich einen formalen Standpunkt anzunehmen, damit Kompromissdiskussionen mit dem EU-Parlament beginnen können. Der Ratsvertreter gab sich bei der Debatte im EU-Parlament ebenfalls kompromissbereit, zeigte aber wenig Verständnis für die nach seiner Meinung zu weitgehenden Forderungen des Parlaments. Insbesondere die Lohnfortzahlung von 100% sei für viele Mitgliedstaaten ein absolutes No-Go, so der Ratsvertreter. Die Berichterstatterin zur Mutterschutzrichtlinie im Europäischen Parlament, Edite Estrela, appellierte, wie schon so oft zuvor, dass der Mutterschutz der Gesellschaft diene und keine Belastung für die Wirtschaft darstelle und das Kostenargument ins Leere laufe. Banken werden immer schnell unterstützt, nicht aber die BürgerInnen, so Estrelas Fazit. Unter polnischer Präsidentschaft wird es im Rat der BeschäftigungsministerInnen im Dezember einen Fortschrittsbericht zur Mutterschutzrichtlinie geben. Konkrete Ergebnisse sind aber frühestens unter der dänischen Präsidentschaft zu erwarten.