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Lange war keine Bewegung im Spiel, aber nun tut sich eine historische Chance auf. Im Vertrag von Lissabon ist der Soziale Dialog verankert, der es den SozialpartnerInnen auf europäischer Ebene ermöglicht sozialpolitische Vereinbarungen zu schließen, die dann auf Vorschlag der EU-Kommission und Beschluss des Rates geltendes Recht werden. Das Europäische Parlament würde in diesem Verfahren lediglich unterrichtet. Die Arbeitszeitrichtlinie könnte nun so einer Vereinbarung unterzogen werden.
Revision der Arbeitszeitrichtlinie könnte bald Realität sein

Erstmalig in der Geschichte der EU haben es die europäischen SozialpartnerInnen in der Hand, eine bereits existierende Richtlinie einer Revision zu unterziehen.Die Revision der Arbeitszeitrichtlinie steht schon seit den Urteilen des EuGH aus dem Jahre 2003, wo entschieden wurde, dass Bereitschaftszeiten als Arbeitszeiten zu gelten haben, an. Seitdem sind alle Versuche, um zu einer neuen Arbeitszeitrichtlinie zu gelangen, spätestens mit den erfolglosen Verhandlungen zwischen dem Europäischen Parlament und dem Rat im Jahre 2009 gescheitert. Als Ausweg könnte nun die Möglichkeit in Betracht kommen, dass im Wege des Sozialen Dialoges die VertreterInnen der ArbeitgeberInnen und ArbeitnehmerInnen zu einem Kompromiss finden. Diese Vorgehensweise ist einmalig auf EU-Ebene, könnte aber die Lösung für viele Probleme sein und damit die Revision der bestehenden Arbeitszeitrichtlinie Realität werden lassen.

Die europäischen SozialpartnerInnen EGB, UEAPME, CEEP und Business Europe sind nun am Zug

Doch ganz so einfach, wie es klingt, ist es dann doch nicht. Die europäischen SozialpartnerInnenorganisationen vertreten immerhin Mitglieder in allen 27 Mitgliedstaaten, auch innerhalb ihrer eigenen Organisationen ist die Interessenlage nicht immer die gleiche. Es sieht aber so aus, dass die grundsätzlichen Positionen und die Bereitschaft zu Verhandlungen über eine Revision der Arbeitszeitrichtlinie auf beiden Seiten relativ sicher sind. Der europäische Gewerkschaftsbund (EGB) ist dann zu Verhandlungen bereit, wenn es zu einer umfassenden Revision der Richtlinie kommt. Damit ist unter anderem gemeint, dass ein Abschaffen der „Opt-out“ Regelung, bei der zum Nachteil der ArbeitnehmerInnen von der Höchstarbeitszeit abgegangen werden kann, eingeschlossen werden muss. Weiters auch, dass klar geregelt wird, dass Bereitschaftszeiten immer als Arbeitszeiten gelten, so wie es der EuGH auch feststellte. Auch ein Ausdehnen der Durchrechnungszeiten wird abgelehnt. Die ArbeitgeberInnenverbände UEAPME, CEEP, und Business sind aber eher für ein eingeschränktes Mandat, was die Verhandlungspunkte angeht. Speziell Business Europe würde am liebsten nur über Punkte verhandeln, die nicht zum Vorteil der ArbeitnehmerInnen sind. Das schon erwähnte „Opt-out“ steht zum Beispiel nicht auf der Liste.

Einigung muss in neun Monaten gefunden werden


Sollte es tatsächlich zu Verhandlungen kommen, hätten die europäischen SozialpartnerInnen maximal neun Monate Zeit um zu einer Einigung zu finden. Kommt eine Einigung nicht zustande, dann liegt der Ball bei der EU-Kommission, die dann die Initiative ergreifen und einen Vorschlag präsentieren wird. Dies kann - und das ist allen VerhandlungspartnerInnen bewusst - auch negative Folgen habe, sollte man das Heft tatsächlich aus der Hand geben.