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Diese Woche organisierte die EU-Kommission eine Konferenz zum Verhältnis von Grundrechten und Grundfreiheiten in der EU im Lichte der Entsendung von ArbeitnehmerInnen. Die Thematik ist nicht neu, jedoch insbesondere vor dem Hintergrund der Entsenderichtlinie und der geplanten Aktivitäten der EU-Kommission dazu, äußerst spannend. Sie steht auch eng im Zusammenhang mit den aus ArbeitnehmerInnensicht skandalösen Urteilen des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) zu den Fällen Laval und Viking.
EU-Kommission: Durchführungsverordnung zur Entsenderichtlinie soll Probleme lösen

Der EU-Beschäftigungskommissar, László Andor, eröffnete die Konferenz. In seiner Rede konzentrierte er sich auf die ArbeitnehmerInnenentsendung und die Ausübung der Grundrechte in einem gemeinsamen Binnenmarkt. Für beide will er Lösungen finden und die Konferenz sei, so Andor, eine gute Gelegenheit die Meinungen der wichtigsten Stakeholder auf diesen Gebieten einzuholen, die dann in das geplante Impact Assessment der EU-Kommission einfließen sollen. Aus seiner Sicht muss zukünftig klargestellt werden, wann die Ausübung des Streikrechtes, das dem Schutz der ArbeitnehmerInnen dient, die Ausübung der EU-Grundfreiheiten einschränkt. Andor könnte sich diesbezüglich einen Verordnungsvorschlag vorstellen, der das klarstellen würde. Weiters liegt ihm auch die bessere Implementierung der Entsenderichtlinie am Herzen. Andor sprach sich gegen jegliche Verschlechterung von Arbeitsbedingungen für die ArbeitnehmerInnen aus. Erreichen will er sein Ziel mit einer neuen Durchführungsverordnung zur Entsenderichtlinie. Diese sollte sich unter anderem auf eine engere Zusammenarbeit der Behörden, bessere Kontrollen und Sanktionen konzentrieren.

EGB fordert Revision der Entsenderichtlinie

Bernadette Ségol, Generalsekretärin des Europäischen Gewerkschaftsbundes, gefielen die Äußerungen Andors nicht besonders. Sie forderte vielmehr eine Revision der Entsenderichtlinie. Eine Durchführungsverordnung würde die Probleme nicht lösen, so Ségol. Weiters sprach sie sich für eine soziale Fortschrittsklausel aus, mit der ein Vorrang sozialer Grundrechte vor wirtschaftlichen Freiheiten gewährleistet werden soll. Auch den gleichen Lohn für die gleiche Arbeit brachte sie als wichtigen Punkt bei der Debatte um die Entsendungen ein. Es müsse alles dafür getan werden, um Lohn- und Sozialdumping zu verhindern. Der deutsche Staatssekretär, Andreas Storm, sprach sich für einen fairen Wettbewerb aus, der allerdings nicht über die Lohnkosten geführt werden dürfe. Er brachte auch ein, dass die soziale Dimension in der EU aufgewertet werden müsse.

Kommissar Andor schließt Revision der Entsenderichtlinie nicht aus

In vielen Workshops im Rahmen der Konferenz wurde über die sozialen und wirtschaftlichen Auswirkungen bei Entsendungen, über die behördliche Zusammenarbeit und über die möglichen regulatorischen Möglichkeiten diskutiert. Interessant ist noch zu erwähnen, dass die EU-Kommission, sollte sich keine Mehrheit für Vorschläge finden, auch über eine mögliche Revision der Entsenderichtlinie ernsthaft nachdenken würde. Abzuwarten bleibt, ob es diesbezüglich nur bei Ankündigungen bleibt oder auch Taten folgen.