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In einer neuen Mitteilung kündigt die Kommission eine Überarbeitung der EU-Beihilfevorschriften für öffentliche Dienstleistungen an. Zwar wird in dem Text informiert, dass es dabei nur um so genannte Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse gehen soll. Laut Kommission hätten die Mitgliedstaaten großen Ermessensspielraum, welche Dienstleistungen darunter fallen sollen, erwähnt jedoch im selben Atemzug, dass Wettbewerb und Handel dabei nicht in einem Maße beeinträchtigt werden dürfen, dass sie EU-Interessen zuwiderlaufen. Welche Dienstleistungen damit weiterhin von der öffentlichen Hand erbracht und finanziert werden können, ist damit völlig offen. Welche Konsequenzen dies für die VerbraucherInnen und die in diesen Sektoren Beschäftigten haben könnte, wird nicht erwähnt.
Die Kommission informiert in der Mitteilung, dass mehr Klarheit zwischen wirtschaftlichen und nichtwirtschaftlichen Tätigkeiten geschaffen werden soll. Es soll einen diversifizierten und verhältnismäßigen Ansatz bei der Behandlung der verschiedenen Arten von öffentlichen Dienstleistungen geben. Vorschriften für bestimmte lokale Dienste kleineren Umfangs und für bestimmte soziale Dienste sollen vereinfacht werden.

Die Einstufung einer Dienstleistung als Dienstleistung von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse (DAWI) könnte letztlich zur Folge haben, dass diese Dienste von der öffentlichen Hand ausgeschrieben werden müssten. Bereits im Jahr 2004 informierte die AK in einer Studie zur Liberalisierung öffentlicher Dienstleistungen in der EU und Österreich über teils ganz erhebliche Verschlechterungen der Arbeitsbedingungen und für die KonsumentInnen anhand mehrerer Beispiele unter anderem im Wasser-, Verkehrs- oder Postbereich.

Die Beteuerung der Kommission, dass ihr die Qualität der Dienstleistungen am Herzen liegen, ist nicht neu. Die Praxis zeigt aber, dass die Qualität der erbrachten Dienste nach der Liberalisierung in vielen Fällen nicht besser, sondern schlechter wird. Auswirkungen auf die Beschäftigungsverhältnisse werden in der Mitteilung gar nicht erst erwähnt.

Bis Juli, so die Europäische Kommission, sollen Entwürfe für Rechtsvorschriften ausgearbeitet und veröffentlicht werden. Das sogenannte DAWI-Paket soll bis November 2011 überarbeitet sein.

Link zur Kommissionsmitteilung: Beihilfevorschriften für Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse